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07.12.2020

Meldung, Wirtschaftsrecht

Schutzschirm für Lieferketten: Absicherung verlängert

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©Hyejin Kang/123rf.com

Die Bundesregierung und die Kreditversicherer haben sich darauf verständigt, die Absicherung von Lieferketten durch den gemeinsamen Schutzschirm bis zum 30.06.2021 zu verlängern. Die Europäische Kommission muss diese Verlängerung noch beihilferechtlich genehmigen.

Sobald die Europäische Kommission die Verlängerung genehmigt hat, wird der Bund ab dem 01.01.2021 weiterhin eine Garantie für Entschädigungszahlungen der Kreditversicherer von bis zu 30 Milliarden Euro übernehmen. Mit dieser Garantie können die Kreditversicherer auch weiterhin Kreditlinien im bestehenden Umfang von über 400 Milliarden Euro absichern. Kreditversicherungen schützen Lieferanten vor Zahlungsausfällen, wenn ein Abnehmer im In- oder Ausland die Rechnung nicht bezahlen kann oder will.

Schutzschirm als Krisenreaktion

„Die Pandemie stellt die Wirtschaft weiter vor beispiellose Herausforderungen. Deshalb setzt die Bundesregierung ihre Hilfsmaßnahmen entschlossen fort. Der Schutzschirm für Lieferketten bleibt aufgespannt“, verspricht Bundesfinanzminister Olaf Scholz. „Wir sichern die Lieferbeziehungen zwischen Unternehmen in der Krise. Der Schutzschirm ist ein wichtiges Element unserer Krisenreaktion, mit dem wir Vertrauen schaffen und unsere Wirtschaft am Laufen halten. Damit haben wir auch international Standards gesetzt. Wir stehen in dieser schweren Zeit weiter an der Seite von Unternehmen und Beschäftigten, damit alle so gut wie möglich durch die Krise kommen.“

Absicherung von Lieferketten ist elementar

„Die Corona-Pandemie ist noch nicht überstanden und wir lassen unsere Unternehmen auch weiterhin nicht allein“, ergänzt Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. „Der Schutzschirm zur Absicherung von Lieferketten ist ein ganz wichtiger Baustein, um Unternehmen in dieser schwierigen Phase zu unterstützen. Lieferbeziehungen können hierdurch aufrechterhalten und die Wirtschaft stabilisiert werden. Damit haben die Unternehmen die verlässliche Grundlage und Sicherheit, die sie in Krisenzeiten für die Planung ihrer Lieferketten brauchen.“

Diese Ausfallrisiken tragen die Kreditversicherer

Im Detail verpflichten sich die Kreditversicherer im Rahmen des 30-Milliarden-Euro-Schutzschirms, ihre bestehenden Kreditlimits weitestgehend aufrechtzuerhalten und sich an den Schadenzahlungen mit 10 % zu beteiligen. Zudem überlassen sie dem Bund knapp 60 % der Prämieneinnahmen für das erste Halbjahr 2021. Auch die über die Garantie des Bundes hinausgehenden Ausfallrisiken tragen die Kreditversicherer.

(BMWi vom 04.12.2020/Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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Owlit-Modul „Insolvenz- und Sanierungsrecht (RWS Verlag)“


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