21.04.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Schutz vor Geheimnisverrat durch Dritte

Beitrag mit Bild

© maxsim/fotolia.com

Wenn ein Systemadministrator bei der Arbeit am Computer eines Rechtsanwalts auf eine schutzwürdige Information trifft, soll diese künftig ebenso geschützt sein wie beim Berufsgeheimnisträger selbst.

Dies ist Ziel eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung „zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen“. Die Notwendigkeit der Neuregelung begründet die Bundesregierung damit, dass Berufsgeheimnisträger zunehmend „bei ihrer beruflichen oder dienstlichen Tätigkeit auf die Hilfeleistung anderer Personen angewiesen“ sind, welche, anders als unmittelbare „Berufsgehilfen“, nicht vom Straftatbestand der „Verletzung von Privatgeheimnissen“ nach § 203 StGB erfasst sind.

Umfangreiche Gesetzesänderungen notwendig

Durch Änderungen der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Bundesnotarordnung, der Patentanwaltsordnung, des Steuerberatungsgesetzes und der Wirtschaftsprüferordnung sollen „die Voraussetzungen und Grenzen, unter denen Dienstleistern der Zugang zu fremden Geheimnissen eröffnet werden darf“, neu festgelegt werden, schreibt die Bundesregierung in der Einleitung des Gesetzentwurfs. Zugleich sollen „mitwirkende Personen, die bei der ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Tätigkeit die Möglichkeit erhalten, von geschützten Geheimnissen Kenntnis zu erlangen, in die Strafbarkeit nach § 203 StGB einbezogen werden“. Die Berufsgeheimnisträger selbst werden verpflichtet, „dafür Sorge zu tragen, dass die einbezogenen Personen zur Geheimhaltung verpflichtet werden“.

(Dt. Bundestag, hib vom 20.04.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

Serezniy/123rf.com


24.12.2025

Frohe Weihnachten!

Die Redaktion von DER BETRIEB wünscht Ihnen und Ihren Lieben frohe Weihnachten – eine Zeit voller Freude, Besinnlichkeit und harmonischer Stunden.

weiterlesen
Frohe Weihnachten!

Meldung

©stadtratte /fotolia.com


23.12.2025

Erste Tätigkeitsstätte bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendung nach neuem Reisekostenrecht

Eine erste Tätigkeitsstätte im Sinne des Reisekostenrechts liegt nur dann vor, wenn der Arbeitgeber dies ausdrücklich und dauerhaft so festlegt.

weiterlesen
Erste Tätigkeitsstätte bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendung nach neuem Reisekostenrecht

Meldung

©ra2studio/fotolia.com


23.12.2025

FAQ-Entwurf zu Zweifelsfragen bei der TaxonomieVO

Mit dem FAQ-Entwurf liefert die EU-Kommission erste Klarstellungen zur praktischen Anwendung der TaxonomieVO und der neuen Delegierten Verordnung.

weiterlesen
FAQ-Entwurf zu Zweifelsfragen bei der TaxonomieVO

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank