01.08.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Schutz von Whistleblowern wird geprüft

Beitrag mit Bild

©Imillian/fotolia.com

Die Bundesregierung begrüßt die Vorschläge der EU-Kommission zur Stärkung des Schutzes von Whistleblowern. Die einzelnen vorgeschlagenen Maßnahmen zum Hinweisgeberschutz werden derzeit sorgfältig geprüft.

Die Bundesregierung will sich aktiv in die Verhandlungen des Richtlinienvorschlags in der Ratsarbeitsgruppe einbringen, schreibt das Bundesjustizministerium in der Antwort der Bundesregierung (19/3546) auf eine Kleine Anfrage der FDP. Die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung stehe noch am Anfang und sei noch nicht abgeschlossen, heißt es weiter. Die Frage der Erforderlichkeit und Angemessenheit werde derzeit im Einzelnen überprüft.

Die Pläne der EU

Die Fragesteller bezogen sich auf Äußerungen von EU-Kommissarin Vera Jourová vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, wonach nationale Behörden verpflichtet werden sollen, Bürger zu informieren und Schulungen für Behörden im Umgang mit Hinweisgebern anzubieten. Darüber hinaus sollen alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von mehr als 10 Mio. Euro (auch staatliche, regionale Verwaltungen und Gemeinden mit über 10 000 Einwohnern) ein internes Verfahren zum Umgang mit Whistleblowern einführen müssen. Die Abgeordneten wollten unter anderem wissen, wie die Bundesregierung plant auf die Vorschläge zu reagieren, ob sie diese für erforderlich hält, und was sie gegebenenfalls kosten würden.

(Dt. Bundestag, hib vom 31.07.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

©PhotoSG/fotolia.com


31.07.2026

Vorsteuerabzug: Nicht jede Rechnung lässt sich rückwirkend berichtigen

Ohne eindeutig bezeichnete Leistung kann eine fehlerhafte Rechnung nicht rückwirkend vorsteuerwirksam berichtigt werden.

weiterlesen
Vorsteuerabzug: Nicht jede Rechnung lässt sich rückwirkend berichtigen

Meldung

©Artur Szczybylo/123rf.com


31.07.2026

Homeoffice zwischen Wunsch und Wirklichkeit

Passt die Homeoffice-Regelung nicht zu den Bedürfnissen, steigen Stress und gesundheitliche Belastungen deutlich bei Beschäftigten.

weiterlesen
Homeoffice zwischen Wunsch und Wirklichkeit

Steuerboard

Emanuel Benning


30.07.2026

Keine Einordnung als Verwaltungsvermögen bei landwirtschaftlicher Grundstücksüberlassung durch Kapitalgesellschaft

Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke gehören bei der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Unternehmensverschonung grundsätzlich zum Verwaltungsvermögen.

weiterlesen
Keine Einordnung als Verwaltungsvermögen bei landwirtschaftlicher Grundstücksüberlassung durch Kapitalgesellschaft
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht