01.08.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Schutz von Whistleblowern wird geprüft

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Die Bundesregierung begrüßt die Vorschläge der EU-Kommission zur Stärkung des Schutzes von Whistleblowern. Die einzelnen vorgeschlagenen Maßnahmen zum Hinweisgeberschutz werden derzeit sorgfältig geprüft.

Die Bundesregierung will sich aktiv in die Verhandlungen des Richtlinienvorschlags in der Ratsarbeitsgruppe einbringen, schreibt das Bundesjustizministerium in der Antwort der Bundesregierung (19/3546) auf eine Kleine Anfrage der FDP. Die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung stehe noch am Anfang und sei noch nicht abgeschlossen, heißt es weiter. Die Frage der Erforderlichkeit und Angemessenheit werde derzeit im Einzelnen überprüft.

Die Pläne der EU

Die Fragesteller bezogen sich auf Äußerungen von EU-Kommissarin Vera Jourová vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, wonach nationale Behörden verpflichtet werden sollen, Bürger zu informieren und Schulungen für Behörden im Umgang mit Hinweisgebern anzubieten. Darüber hinaus sollen alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von mehr als 10 Mio. Euro (auch staatliche, regionale Verwaltungen und Gemeinden mit über 10 000 Einwohnern) ein internes Verfahren zum Umgang mit Whistleblowern einführen müssen. Die Abgeordneten wollten unter anderem wissen, wie die Bundesregierung plant auf die Vorschläge zu reagieren, ob sie diese für erforderlich hält, und was sie gegebenenfalls kosten würden.

(Dt. Bundestag, hib vom 31.07.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


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