• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • SCHUFA-Meldung rückständiger Forderungen kann gegen DSGVO verstoßen

03.12.2024

Meldung, Wirtschaftsrecht

SCHUFA-Meldung rückständiger Forderungen kann gegen DSGVO verstoßen

Die Einmeldung rückständiger Forderungen bei Wirtschaftsauskunfteien kann gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstoßen, wenn sich streitige Haupt und Nebenforderungen nicht klar voneinander trennen lassen.

Beitrag mit Bild

©marog-pixcells/fotolia.com

Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschied mit Urteil vom 22.11.2024 (17 U 2/24), dass eine unrechtmäßige Übermittlung von Forderungsdaten an die SCHUFA widerrufen werden muss. Die Meldung undifferenzierter Forderungssummen kann die Rechte des Schuldners verletzen.

Zum Hintergrund des Falls

Der Kläger geriet 2014 in Zahlungsverzug bei einem Energieversorger, woraufhin dieser den Vertrag kündigte und offene Beträge meldete. Eine Inkassofirma übernahm die Forderung und meldete 2021 eine Gesamtsumme von 828,61 Euro als Negativeintrag bei der SCHUFA. Die Meldung enthielt unklare Positionen wie Mahn- und Überweisungsgebühren. Der Kläger machte später Verjährung geltend und verlangte die Löschung des Eintrags, da ihm Vertragsabschlüsse verweigert wurden.

Rechtswidrigkeit der Meldung

Der 17. Zivilsenat des OLG Schleswig-Holstein stellte fest, dass die Meldung der offenen Gesamtforderung nicht rechtmäßig war. Positionen wie Mahngebühren oder Nichterfüllungsschäden sind Nebenforderungen, die nicht zur fristlosen Kündigung berechtigen. Solche unklaren Beträge dürfen nicht ohne Prüfung der Hauptforderung gemeldet werden.

Schutz personenbezogener Daten überwiegt

Gemäß Art. 6 Abs. 1 DSGVO wiegt der Schutz der Daten des Klägers schwerer als das Interesse der Inkassofirma. Insbesondere da die Forderung verjährt war, durfte der Kläger nicht mehr mit einer Datenverarbeitung rechnen.

Der Senat sah keinen kausalen Zusammenhang zwischen der SCHUFA-Meldung und dem Scheitern von Vertragsabschlüssen des Klägers. Frühere Bonitätsprobleme wie eine Vermögensauskunft und eine Insolvenz hatten den SCHUFA-Score zusätzlich belastet.

Fazit

Das Urteil stärkt die Rechte von Verbrauchern gegen undifferenzierte Datenmeldungen an Wirtschaftsauskunfteien. Unternehmen sind verpflichtet, Forderungen sorgfältig zu prüfen und transparente Meldungen vorzunehmen.

Die Revision ist zugelassen.


OLG Schleswig-Holstein vom 28.11.2024 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

© DOC RABE Media/fotolia.com


16.10.2025

Keine Gewerbesteuerbefreiung für GmbH trotz Unterrichtstätigkeit

Eine GmbH, die lediglich über ihren Geschäftsführer Unterricht erteilt, gilt laut BFH nicht als berufsbildende Einrichtung und ist nicht von der Gewerbesteuer befreit.

weiterlesen
Keine Gewerbesteuerbefreiung für GmbH trotz Unterrichtstätigkeit

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


16.10.2025

BFH konkretisiert Grundsätze zur Vermietung von Ferienwohnungen

Verluste aus der Vermietung einer Ferienwohnung können steuerlich anerkannt werden, wenn die Auslastung über 3–5 Jahre im ortsüblichen Rahmen liegt.

weiterlesen
BFH konkretisiert Grundsätze zur Vermietung von Ferienwohnungen

Steuerboard

Erik Muscheites


15.10.2025

FG München: Sitzverlagerung einer EU/EWR-Stiftung führt nicht zum Verlust der Rechtsfähigkeit

Zuwendungen Dritter an eine Stiftung lösen grundsätzlich keine Schenkungsteuer beim Stifter aus. Genau dies nahm jedoch ein Finanzamt im Fall einer liechtensteinischen Stiftung an, deren Stifter im Inland ansässig ist.

weiterlesen
FG München: Sitzverlagerung einer EU/EWR-Stiftung führt nicht zum Verlust der Rechtsfähigkeit

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank