03.08.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Schub für Wagniskapitalfinanzierung

Beitrag mit Bild

©weyo/fotolia.com

Das Kabinett hat den Entwurf des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2018 beschlossen. Kleinen und mittleren Unternehmen werden damit Finanzierungen und Beteiligungskapital von rd. 6,75 Mrd. Euro in 2018 ermöglicht.

Das ERP-Sondervermögen fördert seit über 60 Jahren die Wirtschaft in Deutschland. Es stammt aus Mitteln des Marshallplans und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verwaltet. Im Fokus der Förderung stehen kleine und mittlere Unternehmen, die in ihrer Finanzierungssituation oftmals gegenüber Großunternehmen strukturell benachteiligt sind.

ERP-Wirtschaftsplangesetz 2018

Ein gutes Finanzierungsumfeld ist für Start-ups und innovative Wachstumsunternehmen der Schlüssel zum Erfolg. Das Kabinett hat am 02.08.2017 den Entwurf des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2018 beschlossen. Kleinen und mittleren Unternehmen werden damit Finanzierungen und Beteiligungskapital von rd. 6,75 Mrd. Euro in 2018 ermöglicht. Zudem wird das Engagement der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Bereich der Wagniskapital- und Beteiligungsfinanzierung in Deutschland erleichtert und mit Mitteln des ERP-Sondervermögens ausgebaut.

KfW gründet Tochter für Beteiligungsgeschäft

Hierzu wird die KfW eine Tochtergesellschaft gründen, in der das Beteiligungsgeschäft künftig stattfinden wird. Das Investitionsvolumen der KfW wird von derzeit 100 Mio. Euro pro Jahr bis 2020 auf 200 Mio. Euro jährlich verdoppelt werden. Dieser Ausbau führt zu einem Zusagevolumen in der KfW-Wagniskapital- und Beteiligungsfinanzierung in Höhe von rund 2 Mrd. Euro in den nächsten 10 Jahren.

(BMWi, PM vom 02.08.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


26.07.2024

Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Hersteller von Lebensmitteln versuchen immer wieder, ihre Produkte in der Werbung als gesundheitsfördernd erscheinen zu lassen, weil das einen besseren Absatz verspricht.

weiterlesen
Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Meldung

©Melinda Nagy/123rf.com


26.07.2024

Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Für die Anerkennung einer Infektion mit dem COVID-19-Virus als Arbeitsunfall ist ein Vollbeweis erforderlich, dass sich die Übertragung des Virus tatsächlich am Arbeitsplatz ereignet hat.

weiterlesen
Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Meldung

adiruch/123rf.com


25.07.2024

CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Mit dem Umsetzungsgesetz zur CSR-Richtlinie versucht die Bundesregierung, so minimalinvasiv und bürokratiearm wie möglich vorzugehen.

weiterlesen
CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank