• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Schriftformerfordernis gilt auch im Gewerbemietrecht

12.02.2020

Meldung, Wirtschaftsrecht

Schriftformerfordernis gilt auch im Gewerbemietrecht

Beitrag mit Bild

©Foto-Ruhrgebiet/fotolia.com

Die Auswirkungen der auch auf das Gewerbemietrecht anwendbaren sog. Schriftformklausel des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind Gegenstand eines Gesetzentwurfs des Bundesrats.

Der Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schriftformerfordernisses im Mietrecht sieht vor, das Kündigungsrecht auf den Erwerber zu beschränken. Die Regelung werde unter Aufhebung des bisherigen § 550 im BGB in einen neu zu schaffenden § 566 Abs. 3 verlagert. Damit reduziert sich die Norm auf den Schutzzweck, dem sie nach dem Willen des Gesetzgebers eigentlich dienen sollte.

Rechts- und Planungsunsicherheiten im Gewerbemietrecht

Zusätzlich soll das nunmehr nur noch dem Erwerber für die vor seinem Erwerb liegenden Schriftformverstöße zustehende Kündigungsrecht zum Schutz des Mieters zeitlich befristet werden. Dies verhindert, dass der Mieter während der gesamten restlichen Vertragslaufzeit aufgrund eines Formmangels mit einer Kündigung rechnen muss. Darüber hinaus wird die Kündigung unwirksam, wenn der Mieter ihr widerspricht und sich mit der Fortsetzung des Mietvertrages zu den schriftlich vereinbarten Bedingungen einverstanden erklärt.

Zum Hintergrund der Neuregelung

Hintergrund ist dem Entwurf zufolge die strenge Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Diese führt dazu, dass es in den vergangenen Jahren quasi zu einer „Zweckentfremdung“ der Regelung von § 550 BGB gekommen ist. Denn immer wieder hat eine der Vertragsparteien versucht, sich unter Berufung auf die Formnichtigkeit einer mietvertraglichen Abrede auf die Unwirksamkeit der Befristung des Vertrages zu berufen und diesen sodann entgegen der ursprünglich für einen bestimmten Mietzeitraum getroffenen Abrede vorzeitig zu kündigen. Für Mieter und Vermieter eines Gewerbemietverhältnisses entstünden hieraus gleichermaßen erhebliche Rechts- und Planungsunsicherheiten.

(Deutscher Bundestag, hib vom 11.02.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Gesellschaftsrecht (ZAP)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Philipp Weiten / Jan-Philipp Jansen


07.07.2026

Billigkeit in der Erbschaftsteuer: Stichtagsprinzip vs. Bereicherungsprinzip

Im Kontext des Erbschaftsteuerrechts stellte sich nun der II. Senat des BFH die Frage: Kann das strikt geltende Stichtagsprinzip ausnahmsweise zurücktreten, wenn der Erbe den Nachlass tatsächlich nie erhält und deshalb wirtschaftlich nicht bereichert ist?

weiterlesen
Billigkeit in der Erbschaftsteuer: Stichtagsprinzip vs. Bereicherungsprinzip

Meldung

©andreypopov/123rf.com


07.07.2026

Start-ups setzen große Hoffnungen auf die EU Inc.

Die geplante EU Inc. soll Unternehmensgründungen und grenzüberschreitendes Wachstum in Europa erleichtern.

weiterlesen
Start-ups setzen große Hoffnungen auf die EU Inc.

Meldung

©peshkova/123rf.com


07.07.2026

KI erreicht den Kern des deutschen Jobmarkts

KI verbreitet sich im Arbeitsmarkt, doch Deutschlands systematischer Kompetenzaufbau hält mit dieser Entwicklung nicht Schritt.

weiterlesen
KI erreicht den Kern des deutschen Jobmarkts
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht