20.02.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Schrei ins Ohr: Arbeitsunfall?

Beitrag mit Bild

©vchalup/fotolia.com

Eine Erzieherin, die ihren Tinnitus darauf zurückführt, dass ihr ein Kind ins Ohr geschrien hat, hat keinen Anspruch auf Entschädigungsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung, entschied das Sozialgericht Dortmund.

Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen lehnte es ab, die Kosten der Versorgung einer Erzieherin mit einem Tinnitusmasker zu übernehmen. Ein Kind hatte ihr ins Ohr geschrien und seitdem litt sie unter Ohrgeräuschen. Zur Begründung führte die Behörde an, durch menschliche Schreie erreichte Schallpegel selbst aus unmittelbarer Nähe des Ohres seien nicht geeignet, dauerhafte Hörstörungen oder ein bleibendes Ohrgeräusch zu verursachen.

Bleibende Hörschäden durch Schreie unwahrscheinlich

Die hiergegen von der Klägerin erhobene Klage wies das Sozialgericht Dortmund mit Urteil vom 22.01.2018 (S 17 U 1041/16) als unbegründet ab. Es könne nicht festgestellt werden, dass die Klägerin aufgrund des „Schrei-Ereignisses“ einen Tinnitusmasker benötige. In der medizinischen Wissenschaft sei anerkannt, dass es selbst bei durch menschliche Schreie erreichbaren Spitzenschallpegeln von mehr als 130 dB allein zu Mini-Lärmtraumata kommen könne, die mit vorübergehenden bzw. ganz geringen Hörminderungen einhergingen. Bleibende Hörschäden seien demnach bei vorübergehenden Vertäubungen nicht zu erwarten, erst recht nicht ein Tinnitus.

(SG Dortmund, PM vom 19.02.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©GrafKoks/fotolia.com


17.03.2025

Grundsteuer: Eilanträge auf Aussetzung der Vollziehung massenweise abgelehnt

Bei Finanzgerichten im ganzen Bundesgebiet gingen eine Vielzahl von Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung der Grundsteuer mit einheitlich vorformuliertem Text ein.

weiterlesen
Grundsteuer: Eilanträge auf Aussetzung der Vollziehung massenweise abgelehnt

Meldung

©ferkelraggae/fotolia.com


17.03.2025

Sexuelle Belästigung durch Betriebsratsmitglied: Kündigung nicht gerechtfertigt

Ein Schlag auf das Gesäß einer Kollegin – ein klarer Fall von sexueller Belästigung. Doch reicht das für eine fristlose Kündigung?

weiterlesen
Sexuelle Belästigung durch Betriebsratsmitglied: Kündigung nicht gerechtfertigt

Podcast

FACHFRAGEN Podcast


14.03.2025

FACHFRAGEN: VSME als Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von kleinen und mittleren Unternehmen.

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung gewinnt für Konzerne sowie auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zunehmend an Bedeutung. Daher sollen in dieser Episode Einblicke in die Inhalte des Voluntary Sustainability Reporting Standard gegeben werden.

weiterlesen
FACHFRAGEN: VSME als Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von kleinen und mittleren Unternehmen.

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank