• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Schlussanträge zu Facebook Ireland und Schrems

19.12.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

Schlussanträge zu Facebook Ireland und Schrems

Beitrag mit Bild

©Sondem/fotolia.com

Der EuGHGeneralanwalt Saugmandsgaard Øe hat sich zu der Frage geäußert, ob der Beschluss 2010/87/EU der Kommission über Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Auftragsverarbeiter in Drittländern gültig ist (Rechtssache C‑311/18  Data Protection Commissioner / Facebook Ireland und Schrems).

Nach Ansicht von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe ist der Beschluss 2010/87/EU der EU-Kommission über Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Auftragsverarbeiter in Drittländern gültig.

Wann darf eine Datenübermittlung erfolgen?

Die Datenschutz-Grundverordnung sieht wie die Richtlinie über die Verarbeitung personenbezogener Daten, an deren Stelle sie getreten ist, vor, dass personenbezogene Daten an ein Drittland übermittelt werden können, wenn dieses für die Daten ein angemessenes Schutzniveau sicherstellt.

Liegt kein Beschluss der EU-Kommission vor, mit dem die Angemessenheit des Schutzniveaus im betreffenden Drittland festgestellt wird, darf der für die Verarbeitung Verantwortliche die Übermittlung dennoch vornehmen, wenn er sie mit geeigneten Garantien versieht. Diese Garantien können u. a. die Form eines Vertrags zwischen dem Exporteur und dem Importeur der Daten annehmen, der die in einem Beschluss der EU-Kommission vorgesehenen Standarddatenschutzklauseln enthält.

Rechtssache Facebook Ireland und Schrems

Mit dem Beschluss 2010/87/EU3 hat die EU-Kommission Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Auftragsverarbeiter in Drittländern festgelegt. Die vorliegende Rechtssache C‑311/18  Data Protection Commissioner / Facebook Ireland und des österreichischen Datenschützer Max Schrems betrifft die Gültigkeit dieses Beschlusses.

In seinen heutigen Schlussanträgen schlägt Generalanwalt Henrik Saugmandsgaard Øe dem EuGH vor, zu antworten, dass die Prüfung der Fragen nichts ergeben habe, was die Gültigkeit des Beschlusses 2010/87 beeinträchtigen könnte.

(EuGH, PM vom 19.12.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Gesellschaftsrecht (ZAP)“


Weitere Meldungen


Meldung

©skywalk154/fotolia.com


06.08.2025

Zur Berichtigung der Besteuerung von Handwerkerleistungen

Bei irrtümlicher Anwendung des § 13b UStG ist eine Korrektur der Umsatzsteuer auch für Altjahre zulässig, wenn der Leistungsempfänger eine Erstattung beantragt.

weiterlesen
Zur Berichtigung der Besteuerung von Handwerkerleistungen

Meldung

©stadtratte /fotolia.com


06.08.2025

Nettofakturierung: Kein Vorsteuerabzug bei Scheingeschäften

Formale Kaufverträge reichen nicht aus, um umsatzsteuerlich eine Lieferung anzunehmen. Entscheidend ist die tatsächliche Verfügungsmacht über die Ware.

weiterlesen
Nettofakturierung: Kein Vorsteuerabzug bei Scheingeschäften

Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Jan Winkler


05.08.2025

Neues zum Verlustuntergang in Organschaftsfällen: §§ 8c und 8d KStG im Fokus

Die Anwendung des § 8c KStG bei Organschaften birgt zahlreiche offene (und höchstrichterlich ungeklärte) Fragen. Mit Urteil vom 09.12.2024 (6 K 1772/20 K,G,F) hat sich das FG Düsseldorf dahingehend geäußert, dass …

weiterlesen
Neues zum Verlustuntergang in Organschaftsfällen: §§ 8c und 8d KStG im Fokus

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank