• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Schenkungsteuer: Zuwendungen unter Eheleuten vom Einzelkonto

31.08.2016

Meldung, Steuerrecht

Schenkungsteuer: Zuwendungen unter Eheleuten vom Einzelkonto

Beitrag mit Bild

Der beschenkte Ehegatte trägt grundsätzlich die Beweislast für Tatsachen, die der Annahme einer freigebigen Zuwendung entgegenstehen. Im Zweifel wird die Schenkungsteuer fällig.

Eine schenkungsteuerpflichtige Zuwendung unter Ehegatten liegt vor, wenn ein Ehegatte den Vermögensstand seines Einzelkontos oder Einzeldepots auf den anderen Ehegatten überträgt. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil klargestellt.

Im Urteilsfall übertrug der Ehemann den Vermögensstand seines bei einer Schweizer Bank geführten Einzeldepotkontos (Einzelkontos) auf ein ebenfalls bei einer Schweizer Bank geführtes Einzelkonto seiner Ehefrau. Das Finanzamt nahm in voller Höhe des übertragenen Vermögensstands eine freigebige Zuwendung des Ehemannes an die Ehefrau an.

Keine vollständige Bereicherung von Ehegatten?

Die Ehefrau wendete ein, sie sei nur in Höhe der Hälfte des Vermögensstands bereichert, da ihr die andere Hälfte des Vermögensstands schon vor der Übertragung zugestanden habe. Das Finanzgericht wies die Klage ab. Die Ehefrau, die dafür die Feststellungslast trage, habe nicht nachgewiesen, dass sie schon vor der Übertragung zur Hälfte an dem Vermögen berechtigt gewesen sei.

Kein Erfolg vor dem BFH

Der BFH bestätigte die Klageabweisung mit Urteil vom 29.06.2016 (Az. II R 41/14). Beruft sich der beschenkte Ehegatte darauf, dass ihm schon vor der Übertragung der Vermögensstand zur Hälfte zuzurechnen war und er deshalb insoweit nicht bereichert sei, trägt er hierfür die Feststellungslast (objektive Beweislast). Dies gelte auch für die Umstände, die belegen sollen, dass dem anderen Ehegatten das Guthaben, das er vom Einzelkonto seines Ehegatten unentgeltlich übertragen erhalten hat, im Innenverhältnis bereits vor der Übertragung ganz oder teilweise zuzurechnen gewesen sein soll.

Urteil gilt nicht für Gemeinschaftskonten

Die Entscheidung des BFH betrifft Einzelkonten, nicht aber Gemeinschaftskonten von Ehegatten. Kontovollmachten für Einzelkonten sind für die schenkungsteuerrechtliche Beurteilung ohne Bedeutung.

(BFH, PM vom 31.08.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Hans-Peter Löw


04.09.2026

Equal Pay – Paarvergleich quo vadis?

Das LAG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 18.08.2026 der Klägerin die von ihr unter Berufung auf das EntgTranspG eingeklagte höhere Vergütung teilweise zugesprochen. Die Klägerin, Abteilungsleiterin in einem Großunternehmen im Raum Stuttgart, bezog ein Gehalt unterhalb des Medians der weiblichen Vergleichsgruppe, der wiederum unter dem Median der männlichen Vergleichsgruppe lag. Sie verlangte die Differenz zu dem Gehalt eines bestimmten männlichen Kollegen, der innerhalb der männlichen Vergleichsgruppe der Spitzenverdiener war.

weiterlesen
Equal Pay – Paarvergleich quo vadis?

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


04.09.2026

BFH bestätigt Verspätungszuschlag im Erstattungsfall

Auch bei einer Steuererstattung kann eine verspätet abgegebene Steuererklärung einen Verspätungszuschlag auslösen.

weiterlesen
BFH bestätigt Verspätungszuschlag im Erstattungsfall

Meldung

©Alexander Limbach/fotolia.com


04.09.2026

Wie weit reicht das Streikrecht in kritischer Infrastruktur?

Drohen durch einen Klinikstreik erhebliche Gefahren für Patienten, darf das Streikrecht durch einen ausreichend umfangreichen Notdienst eingeschränkt werden.

weiterlesen
Wie weit reicht das Streikrecht in kritischer Infrastruktur?
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht