• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Schenkungsteuer durch verdeckte Gewinnausschüttung?

16.12.2015

Meldung, Steuerrecht

Schenkungsteuer durch verdeckte Gewinnausschüttung?

Beitrag mit Bild

Verdeckte Gewinnausschüttungen lösen keine Schenkungsteuer aus.

Eine verdeckte Gewinnausschüttung in Form von überhöhten Mietzahlungen stellt keine Schenkung dar. Dies hat das Finanzgericht Münster in einem aktuellen Urteil klargestellt.

Der Geschäftsführer einer GmbH, deren Alleingesellschafterin seine Ehefrau ist, hatte ein Grundstück und verschiedene Maschinen an die GmbH zu einem – wie sich nach einer Betriebsprüfung herausstellte – überhöhten Mietpreis vermietet. Dies führte zum Ansatz verdeckter Gewinnausschüttungen in den Körperschaftsteuerbescheiden der GmbH. Das Finanzamt nahm in Höhe der verdeckten Gewinnausschüttungen zudem freigiebige Zuwendungen der GmbH an den Geschäftsführer an und setzte diesbezüglich Schenkungsteuer fest. Hiergegen wandte er sich mit dem Argument, dass eine steuerliche Doppelbelastung vorliege.

Kein erneuter Ansatz von Schenkungsteuer

Die Klage des Geschäftsführers hatte in vollem Umfang Erfolg (Urteil vom 22.10.2015, Az. 3 K 986/13 Erb). Die Richter führten aus, dass die Schenkungsteuer nur freigiebige Zuwendungen erfasse, nicht hingegen Vermögensvorteile, die durch eine Erwerbshandlung am Markt erzielt werden und deshalb der Einkommensteuer unterliegen. Die Mietzahlungen stellten jedoch beim Kläger in voller Höhe Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung dar. Da hierauf Einkommensteuer entfiele dürften die Beträge nicht erneut der Schenkungsteuer unterworfen werden. Der Senat hat die Revision zum Bundesfinanzhof aus Gründen der Rechtsfortbildung zugelassen. Diese ist dort unter dem Aktenzeichen II R 54/15 anhängig.

(FG Münster, NL vom 15.12.2015/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Wolfgang Kleinebrink


24.08.2026

„Programm für Aufschwung und Beschäftigung – Teil 2“ – Wichtige Auswirkungen auf das Entgeltfortzahlungsrecht und die Mitbestimmung bei KI-Maßnahmen

Am 02.07.2026 hat der Koalitionsausschuss der Union und der SPD das „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ vorgestellt. Im Folgenden wird erläutert, welche Folgen das Vorhaben für das Recht der Entgeltfortzahlung und die Mitbestimmung bei KI-Maßnahmen haben könnte und welche Möglichkeiten die angedachten neuen Regelungen für Arbeitgeber bieten würden.

weiterlesen
„Programm für Aufschwung und Beschäftigung – Teil 2“ – Wichtige Auswirkungen auf das Entgeltfortzahlungsrecht und die Mitbestimmung bei KI-Maßnahmen

Meldung

©stockWERK/fotolia.com


24.08.2026

Carried Interest bei Private-Equity-Fonds nicht umsatzsteuerbar

Ein Carried Interest bleibt umsatzsteuerfrei, wenn er vom Gesellschaftserfolg und nicht von konkreten Leistungen abhängt.

weiterlesen
Carried Interest bei Private-Equity-Fonds nicht umsatzsteuerbar

Meldung

©Volha Maksimava/istockphoto.com


24.08.2026

Entgeltgleichheit: Median der Männer wird zum Maßstab

Das LAG BW sprach einer Arbeitnehmerin wegen Entgeltbenachteiligung die Differenz zum Medianentgelt vergleichbarer männlicher Beschäftigter zu.

weiterlesen
Entgeltgleichheit: Median der Männer wird zum Maßstab
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht