• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Schenkungsteuer durch verdeckte Gewinnausschüttung?

16.12.2015

Meldung, Steuerrecht

Schenkungsteuer durch verdeckte Gewinnausschüttung?

Beitrag mit Bild

Verdeckte Gewinnausschüttungen lösen keine Schenkungsteuer aus.

Eine verdeckte Gewinnausschüttung in Form von überhöhten Mietzahlungen stellt keine Schenkung dar. Dies hat das Finanzgericht Münster in einem aktuellen Urteil klargestellt.

Der Geschäftsführer einer GmbH, deren Alleingesellschafterin seine Ehefrau ist, hatte ein Grundstück und verschiedene Maschinen an die GmbH zu einem – wie sich nach einer Betriebsprüfung herausstellte – überhöhten Mietpreis vermietet. Dies führte zum Ansatz verdeckter Gewinnausschüttungen in den Körperschaftsteuerbescheiden der GmbH. Das Finanzamt nahm in Höhe der verdeckten Gewinnausschüttungen zudem freigiebige Zuwendungen der GmbH an den Geschäftsführer an und setzte diesbezüglich Schenkungsteuer fest. Hiergegen wandte er sich mit dem Argument, dass eine steuerliche Doppelbelastung vorliege.

Kein erneuter Ansatz von Schenkungsteuer

Die Klage des Geschäftsführers hatte in vollem Umfang Erfolg (Urteil vom 22.10.2015, Az. 3 K 986/13 Erb). Die Richter führten aus, dass die Schenkungsteuer nur freigiebige Zuwendungen erfasse, nicht hingegen Vermögensvorteile, die durch eine Erwerbshandlung am Markt erzielt werden und deshalb der Einkommensteuer unterliegen. Die Mietzahlungen stellten jedoch beim Kläger in voller Höhe Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung dar. Da hierauf Einkommensteuer entfiele dürften die Beträge nicht erneut der Schenkungsteuer unterworfen werden. Der Senat hat die Revision zum Bundesfinanzhof aus Gründen der Rechtsfortbildung zugelassen. Diese ist dort unter dem Aktenzeichen II R 54/15 anhängig.

(FG Münster, NL vom 15.12.2015/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

anutaray/123RF.com


14.08.2026

Neues Verpackungsrecht in Kraft

Mit dem neuen VerpackDG bleibt die Tätigkeit von WP und vBP ein wichtiger Bestandteil der Kontrolle des Verpackungsrechts.

weiterlesen
Neues Verpackungsrecht in Kraft

Meldung

©jirsak/123rf.com


14.08.2026

Greenwashing-Urteil gegen Netto

Umweltwerbung ist nur zulässig, wenn die versprochenen ökologischen Vorteile tatsächlich bestehen und nachweisbar sind.

weiterlesen
Greenwashing-Urteil gegen Netto

Steueboard

Nicola Halmburger


13.08.2026

Vorläufigkeitsvermerk und gesonderte Feststellung: Die Reichweite des § 165 AO bei Grundlagenbescheiden

Vorläufigkeitsvermerke sollten in der Beratungspraxis nicht ungeprüft hingenommen werden. Sie halten Steuerbescheide in ihrem jeweiligen Umfang offen, ermöglichen spätere Änderungen und hemmen die Festsetzungsfrist.

weiterlesen
Vorläufigkeitsvermerk und gesonderte Feststellung: Die Reichweite des § 165 AO bei Grundlagenbescheiden
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht