• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Schenkungsteuer durch verdeckte Gewinnausschüttung?

16.12.2015

Meldung, Steuerrecht

Schenkungsteuer durch verdeckte Gewinnausschüttung?

Beitrag mit Bild

Verdeckte Gewinnausschüttungen lösen keine Schenkungsteuer aus.

Eine verdeckte Gewinnausschüttung in Form von überhöhten Mietzahlungen stellt keine Schenkung dar. Dies hat das Finanzgericht Münster in einem aktuellen Urteil klargestellt.

Der Geschäftsführer einer GmbH, deren Alleingesellschafterin seine Ehefrau ist, hatte ein Grundstück und verschiedene Maschinen an die GmbH zu einem – wie sich nach einer Betriebsprüfung herausstellte – überhöhten Mietpreis vermietet. Dies führte zum Ansatz verdeckter Gewinnausschüttungen in den Körperschaftsteuerbescheiden der GmbH. Das Finanzamt nahm in Höhe der verdeckten Gewinnausschüttungen zudem freigiebige Zuwendungen der GmbH an den Geschäftsführer an und setzte diesbezüglich Schenkungsteuer fest. Hiergegen wandte er sich mit dem Argument, dass eine steuerliche Doppelbelastung vorliege.

Kein erneuter Ansatz von Schenkungsteuer

Die Klage des Geschäftsführers hatte in vollem Umfang Erfolg (Urteil vom 22.10.2015, Az. 3 K 986/13 Erb). Die Richter führten aus, dass die Schenkungsteuer nur freigiebige Zuwendungen erfasse, nicht hingegen Vermögensvorteile, die durch eine Erwerbshandlung am Markt erzielt werden und deshalb der Einkommensteuer unterliegen. Die Mietzahlungen stellten jedoch beim Kläger in voller Höhe Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung dar. Da hierauf Einkommensteuer entfiele dürften die Beträge nicht erneut der Schenkungsteuer unterworfen werden. Der Senat hat die Revision zum Bundesfinanzhof aus Gründen der Rechtsfortbildung zugelassen. Diese ist dort unter dem Aktenzeichen II R 54/15 anhängig.

(FG Münster, NL vom 15.12.2015/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©lukszczepanski/fotolia.com


27.05.2026

Bank muss für verschwundene Debitkarte haften

Kontoinhaber haben Anspruch auf Schadensersatz bei unbefugten Geldabhebungen bei einer auf dem Versandweg abhanden gekommener Debitkarte.

weiterlesen
Bank muss für verschwundene Debitkarte haften

Meldung

©marog-pixcells/fotolia.com


26.05.2026

10 Jahre DS-GVO: Datenschutz verankert, aber jedes Jahr aufwendiger

Die DS-GVO hat den Datenschutz in Unternehmen deutlich gestärkt, sorgt aber zugleich für steigende Belastungen und praktische Hürden.

weiterlesen
10 Jahre DS-GVO: Datenschutz verankert, aber jedes Jahr aufwendiger

Meldung

© Coloures-pic/fotolia.com


26.05.2026

IFRS: DRSC Interpretation 5 verabschiedet

Die neue DRSC Interpretation 5 regelt, wie ertragsteuerliche Nebenleistungen nach IFRS zu bilanzieren und in der GuV auszuweisen sind.

weiterlesen
IFRS: DRSC Interpretation 5 verabschiedet
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht