• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Scharfe Kritik an Umsetzung des EU-US-Datenschutzschilds

14.01.2020

Meldung, Wirtschaftsrecht

Scharfe Kritik an Umsetzung des EU-US-Datenschutzschilds

Beitrag mit Bild

©your123/fotolia.com

EU-Abgeordnete haben scharfe Kritik an der Umsetzung des EU-US-Datenschutzschilds („EU Privacy Shield“) geäußert und auf unzureichenden Datenschutz hingewiesen. Dies wurde im Rahmen der dritten jährlichen gemeinsamen Überprüfung des Datenschutzschilds im Ausschuss des EU-Parlaments für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) deutlich.

Inhalt der Übereinkunft zwischen der EU und den USA ist die Einhaltung von Datenschutzstandards bei der Übermittlung personenbezogener Daten. Der „EU-US Privacy Shield“ hat die Safe-Harbor-Entscheidung der EU-Kommission ersetzt, nachdem der EuGH diese für nichtig erklärt hatte (C-362/14). Gestärkt wurden die Rechtsschutzmöglichkeiten für EU-Bürger. Unternehmen müssen Beschwerden innerhalb von 45 Tagen nachgehen. Hinzu kommen ein kostenloses Schlichtungsverfahren sowie die Einrichtung einer unabhängigen Ombudsstelle im Außenministerium.

Positive Aspekte des EU-US-Datenschutzschilds

Vertreter der Kommission betonten zunächst die gestiegene Bedeutung der Vereinbarung, der sich nunmehr 5.000 US-Unternehmen angeschlossen hätten. Außerdem sei die eingerichtete Beschwerdestelle der Ombudsperson ein Erfolg. Das US-Handelsministerium habe zudem bereits Strafen wegen Datenschutzverstößen, wie etwa gegen Facebook, verhängt. Die EU-Kommission hatte den Datenschutzschild bereits im September 2019 einer dritten Überprüfung unterzogen.

Dennoch: Ist EU-US-Datenschutzschild ein „zahnloser Papiertiger“?

Vertreter des EU-Datenschutzausschusses dagegen bemängelten insbesondere, dass sich datenschutzrechtliche Überprüfungen der US-Behörden abseits einer etwaigen Zweckmäßigkeitsprüfung in formalen Aspekten erschöpften. Zudem sei die Mehrheit der US-Unternehmen bisher keiner den Grundsätzen des Abkommens entsprechenden Überprüfung unterzogen worden sowie die Überprüfung der Folgedatenübermittlung von den USA in andere Länder ohne Berücksichtigung von Datenschutzbelangen erfolgt.

(DAV, NL vom 10.01.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Bank- und Kapitalmarktrecht (Erich Schmidt)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Michael Grunwald


27.03.2026

Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Die Frage, ob laufende Einkünfte aus Gewinnbeteiligungen eines Arbeitnehmers im Zusammenhang mit einem Sonderrechtsverhältnis zu seinem Arbeitgeber als Einkünfte i.S.d. § 19 EStG („Arbeitslohn“) oder als solche i.S.d. § 20 EStG („Kapitaleinkünfte“) zu qualifizieren sind, ist seit vielen Jahren Gegenstand der finanzgerichtlichen Rechtsprechung.

weiterlesen
Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Interview

David Lancelot


27.03.2026

Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Moderne Rechtsabteilungen sichern nicht nur Risiken ab, sondern treiben aktiv Wachstum, Effizienz und Unternehmenserfolg.

weiterlesen
Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Meldung

©MH/fotolia.com


27.03.2026

Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf beschlossen

Der Gesetzentwurf zum Recht auf Reparatur setzt klare Anreize für mehr Nachhaltigkeit und einen bewussteren Umgang mit technischen Produkten.

weiterlesen
Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf beschlossen
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)