• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Schärfere Sanktionen für Marktmanipulationen und Insiderhandel

13.05.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Schärfere Sanktionen für Marktmanipulationen und Insiderhandel

Beitrag mit Bild

Das Gesetz zur Finanzmarktnovellierung geht auf verschiedene Initiativen des europäischen Gesetzgebers im Nachgang der Finanzkrise zurück. Es soll die Transparenz und Integrität der Märkte steigern.

Der Bundesrat befasst sich heute mit einer drastischen Erhöhung der Strafen, die für Marktmanipulationen und Insiderhandel drohen. Ein entsprechender Gesetzesbeschluss des Bundestages sieht vor, leichtfertige Verstöße einzelner Personen mit Geldbußen bis zu 5 Millionen Euro zu ahnden – bisher lag die Grenze bei einer Million.

Besonders schwere Fälle vorsätzlicher Marktmanipulationen sollen künftig als Verbrechen eingestuft werden. Es ist geplant, sie mit Freiheitsstrafen zwischen einem und 10 Jahren zu bestrafen. Sind die Verstöße einem Unternehmen zuzurechnen, knüpft das ihnen drohende Bußgeld an dem Konzernumsatz des Geschäftsjahres an.

Internetplattform für Hinweisgeber

Der Gesetzesbeschluss sieht auch die Einrichtung einer Meldeplattform auf der Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor. Dort können sogenannte Whistleblower auf Fehlverhalten einzelner Personen oder ganzer Unternehmen innerhalb des Finanzsektors hinweisen.

(Bundesrat vom 13.05.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


26.07.2024

Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Hersteller von Lebensmitteln versuchen immer wieder, ihre Produkte in der Werbung als gesundheitsfördernd erscheinen zu lassen, weil das einen besseren Absatz verspricht.

weiterlesen
Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Meldung

©Melinda Nagy/123rf.com


26.07.2024

Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Für die Anerkennung einer Infektion mit dem COVID-19-Virus als Arbeitsunfall ist ein Vollbeweis erforderlich, dass sich die Übertragung des Virus tatsächlich am Arbeitsplatz ereignet hat.

weiterlesen
Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Meldung

adiruch/123rf.com


25.07.2024

CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Mit dem Umsetzungsgesetz zur CSR-Richtlinie versucht die Bundesregierung, so minimalinvasiv und bürokratiearm wie möglich vorzugehen.

weiterlesen
CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank