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13.05.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Schärfere Sanktionen für Marktmanipulationen und Insiderhandel

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Das Gesetz zur Finanzmarktnovellierung geht auf verschiedene Initiativen des europäischen Gesetzgebers im Nachgang der Finanzkrise zurück. Es soll die Transparenz und Integrität der Märkte steigern.

Der Bundesrat befasst sich heute mit einer drastischen Erhöhung der Strafen, die für Marktmanipulationen und Insiderhandel drohen. Ein entsprechender Gesetzesbeschluss des Bundestages sieht vor, leichtfertige Verstöße einzelner Personen mit Geldbußen bis zu 5 Millionen Euro zu ahnden – bisher lag die Grenze bei einer Million.

Besonders schwere Fälle vorsätzlicher Marktmanipulationen sollen künftig als Verbrechen eingestuft werden. Es ist geplant, sie mit Freiheitsstrafen zwischen einem und 10 Jahren zu bestrafen. Sind die Verstöße einem Unternehmen zuzurechnen, knüpft das ihnen drohende Bußgeld an dem Konzernumsatz des Geschäftsjahres an.

Internetplattform für Hinweisgeber

Der Gesetzesbeschluss sieht auch die Einrichtung einer Meldeplattform auf der Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor. Dort können sogenannte Whistleblower auf Fehlverhalten einzelner Personen oder ganzer Unternehmen innerhalb des Finanzsektors hinweisen.

(Bundesrat vom 13.05.2016/ Viola C. Didier)


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