• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Schärfere Sanktionen für Marktmanipulationen und Insiderhandel

13.05.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Schärfere Sanktionen für Marktmanipulationen und Insiderhandel

Beitrag mit Bild

Das Gesetz zur Finanzmarktnovellierung geht auf verschiedene Initiativen des europäischen Gesetzgebers im Nachgang der Finanzkrise zurück. Es soll die Transparenz und Integrität der Märkte steigern.

Der Bundesrat befasst sich heute mit einer drastischen Erhöhung der Strafen, die für Marktmanipulationen und Insiderhandel drohen. Ein entsprechender Gesetzesbeschluss des Bundestages sieht vor, leichtfertige Verstöße einzelner Personen mit Geldbußen bis zu 5 Millionen Euro zu ahnden – bisher lag die Grenze bei einer Million.

Besonders schwere Fälle vorsätzlicher Marktmanipulationen sollen künftig als Verbrechen eingestuft werden. Es ist geplant, sie mit Freiheitsstrafen zwischen einem und 10 Jahren zu bestrafen. Sind die Verstöße einem Unternehmen zuzurechnen, knüpft das ihnen drohende Bußgeld an dem Konzernumsatz des Geschäftsjahres an.

Internetplattform für Hinweisgeber

Der Gesetzesbeschluss sieht auch die Einrichtung einer Meldeplattform auf der Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor. Dort können sogenannte Whistleblower auf Fehlverhalten einzelner Personen oder ganzer Unternehmen innerhalb des Finanzsektors hinweisen.

(Bundesrat vom 13.05.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Nicola Halmburger


08.10.2026

Erbfallkostenpauschale auch für Vermächtnisnehmer: BFH stärkt den einzigen inländischen Erwerber

Die Erbfallkostenpauschale nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG ist ein steuerlich relevanter, in der Beratung oft unterschätzter Abzugsposten. Ihre Bedeutung zeigt sich besonders, wenn der Erwerber keine Bestattungskosten getragen hat oder nur geringe Erwerbskosten nachweisen kann.

weiterlesen
Erbfallkostenpauschale auch für Vermächtnisnehmer: BFH stärkt den einzigen inländischen Erwerber

Meldung

©marteck/fotolia.com


08.10.2026

BFH stärkt Betriebsausgabenabzug bei Insolvenz

Insolvenzverwalterkosten sind bei betrieblicher Veranlassung steuerlich abziehbar und können unter Umständen auch Rückstellungen rechtfertigen.

weiterlesen
BFH stärkt Betriebsausgabenabzug bei Insolvenz

Meldung

©jirsak/123rf.com


08.10.2026

Bundesregierung will genossenschaftliche Rechtsform stärken

Genossenschaften sollen künftig schneller gegründet, einfacher digital verwaltet und besser vor Missbrauch geschützt werden.

weiterlesen
Bundesregierung will genossenschaftliche Rechtsform stärken
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht