• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Schädliche Steuerpraktiken bei Rechteüberlassungen

19.01.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Schädliche Steuerpraktiken bei Rechteüberlassungen

Beitrag mit Bild

Das IDW hält die vorgesehene Regelung für teilweise nicht hinreichend bestimmt.

Der Referentenentwurf eines Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken beinhaltet eine Lizenzschranke in Form eines vollständigen oder anteiligen Betriebsausgabenabzugsverbots für Aufwendungen aus bestimmten Rechteüberlassungen. Das IDW sieht dies kritisch.

Das BMF hat den Entwurf mit dem Ziel veröffentlicht, die steuerliche Abzugsmöglichkeit für Lizenzaufwendungen und andere Aufwendungen für Rechteüberlassungen, die beim Empfänger aufgrund einer als schädlich einzustufenden Präferenzregelung nicht oder nur niedrig besteuert werden, einzuschränken. Damit sollen Besteuerungsinkongruenzen verhindert werden.

Regelung schießt über das Ziel hinaus

Die vorgesehene Regelung sei jedoch teilweise nicht hinreichend bestimmt und gehe laut IDW über das Ziel hinaus. Im BEPS-Projekt der OECD wurde ein Konsens erzielt, dass Präferenzregelungen, die dem sog. Nexus-Ansatz entsprechen, als zulässig anzusehen sind. Ferner haben sich die am Projekt beteiligten Staaten u.a. darauf geeinigt, dass nach dem 30.06.2016 keine neuen schädlichen Präferenzregelungen eingeführt werden dürfen und dass vor dem 01.07.2016 eingeführte schädliche Präferenzregelungen bis spätestens 30.06.2021 abgeschafft werden. Es ist daher davon auszugehen, dass § 4j EStG-E nur bis zum 30.06.2021 von Bedeutung sein wird. Dies belegt auch die Schätzung der Steuermehreinnahmen: nach 2021 fallen keine Steuermehreinnahmen an.

Unterlaufen des Bestandsschutzes

Mit der Regelung werde der international akzeptierte Bestandsschutz für vor dem 01.07.2016 geschaffenen Präferenzregelungen im Übergangszeitraum durch § 4j EStG-E unterlaufen. Wenn sich nach Ablauf des Übergangszeitraums zeigen sollte, dass nicht alle Länder den Nexus-Ansatz umgesetzt haben, könnte die Einführung einer solchen Regelung erneut geprüft werden. Zum jetzigen Zeitpunkt sollte jedoch davon abgesehen werden. Werde dennoch an der vorgesehenen Regelung festgehalten, regt das IDW an, die Regelung grundlegend zu überarbeiten und zielgenau auszugestalten.

(IDW vom 12.01.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


06.03.2026

ESRS-Berichte in der Praxis: Erste Trends aus DAX, MDAX und SDAX

Eine aktuelle Analyse zeigt, dass sich die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS noch in einer frühen Entwicklungsphase befindet.

weiterlesen
ESRS-Berichte in der Praxis: Erste Trends aus DAX, MDAX und SDAX

Meldung

diyanadimitrova/123rf.com


06.03.2026

Zur betrieblichen Veranlassung einer Vorfälligkeitsentschädigung

Wird ein Darlehen allein wegen eines Immobilienverkaufs vorzeitig abgelöst, gilt die Vorfälligkeitsentschädigung steuerlich als Teil des Veräußerungsvorgangs.

weiterlesen
Zur betrieblichen Veranlassung einer Vorfälligkeitsentschädigung

Meldung

©Dan Race/fotolia.com


05.03.2026

Wirecard-Komplex: Kreditgebende Banken fallen nicht unter das Kapitalanleger-Musterverfahren

Der BGH stellt klar, dass das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz ausschließlich für Kapitalanleger gedacht ist und nicht für kreditgebende Banken.

weiterlesen
Wirecard-Komplex: Kreditgebende Banken fallen nicht unter das Kapitalanleger-Musterverfahren
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)