15.05.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Schadenersatzverfahren gegen Infinus

Beitrag mit Bild

©Andreas Gruhl/fotolia.com

Das Oberlandesgericht Dresden hat mehrere klageabweisende Urteile im Schadenersatzverfahren gegen die Infinus- bzw. Fubus-Unternehmensgruppe aufgehoben.

Das OLG Dresden hat in einem Teil der Berufungsverfahren von Anlegern, die Kapitalanlagen bei der Fubus- bzw. Infinus-Unternehmensgruppe gezeichnet hatten und nunmehr Verantwortliche aus der Unternehmensgruppe auf Schadenersatz in Anspruch nehmen, die erstinstanzlichen klageabweisenden Urteile aufgehoben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen (Urteile vom 12.05.2018 – 8 U 1630/17 u.a.).

Prospekte wiesen erhebliche inhaltliche Fehler auf

Zur Begründung hat der Senat ausgeführt, dass die von der Emissionsgesellschaft verwendeten Prospekte erhebliche inhaltliche Fehler aufwiesen, die geeignet waren, ein unzutreffendes Bild über die Chancen und Risiken der angebotenen Kapitalanlage zu vermitteln. Da zur Feststellung der weiteren Haftungsvoraussetzungen eine umfangreiche Beweisaufnahme erforderlich ist, hat er von der Möglichkeit einer Zurückverweisung nach § 538 Abs. 2 ZPO Gebrauch gemacht.

(OLG Dresden, PM vom 11.05.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©js-photo/fotolia.com


18.03.2026

Bundesregierung beschließt Kraftstoffmaßnahmenpaket

Neue Regeln sollen Spritpreise transparenter machen, Wettbewerb stärken und Verbraucher besser vor Überhöhungen schützen.

weiterlesen
Bundesregierung beschließt Kraftstoffmaßnahmenpaket

Meldung

©peterschreibermedia/123rf.com


18.03.2026

EU-Taxonomie: Konsultation zur Überarbeitung

Die geplante Überarbeitung der EU-Taxonomie zeigt, dass die EU stärker auf praktikable und verständliche Nachhaltigkeitsvorgaben setzt.

weiterlesen
EU-Taxonomie: Konsultation zur Überarbeitung

Meldung

©ChristArt/fotolia.com


17.03.2026

Kündigung wegen Kirchenaustritt

Eine katholische Einrichtung kann einer Mitarbeiterin nicht ohne Weiteres aus dem alleinigen Grund kündigen, dass sie aus der katholischen Kirche ausgetreten ist.

weiterlesen
Kündigung wegen Kirchenaustritt
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)