• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Schadensersatz wegen überlanger Verfahrensdauer vor dem EuG?

27.07.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Schadensersatz wegen überlanger Verfahrensdauer vor dem EuG?

Beitrag mit Bild

©Andreas Gruhl/fotolia.com

Generalanwalt Nils Wahl befasst sich in seinen Schlussanträgen mit der Frage, ob das Gericht der EU verschiedenen Unternehmen zu Recht und in angemessenem Umfang Schadensersatz wegen überlanger Dauer des Verfahrens vor dem Gericht zugesprochen hat.

Der EuGH sollte die Urteile des EuG, mit denen dieses die EU verpflichtet habe, einer Reihe von Unternehmen den materiellen Schaden zu ersetzen, der diesen durch eine überlange Dauer des Verfahrens vor dem Gericht entstanden sein soll, aufheben, fordert Generalanwalt Wahl in seinen Schlussanträgen vom 25.07.2018 (C-138/17 u.a.). Die Voraussetzung, dass das Verhalten der Organe das entscheidende Kriterium für den geltend gemachten materiellen Schaden sei, sei im vorliegenden Fall nicht erfüllt, so Wahl; ausschlaggebend sei in Wirklichkeit die Entscheidung der Unternehmen gewesen, weiterhin eine Bankbürgschaft zu stellen.

Der Sachverhalt

Gascogne Sack Deutschland (ehemals Sachsa Verpackung) und Gascogne (ehemals Group Gascogne), Kendrion, ASPLA und Armando Álvarez hatten im Februar 2006 beim EuG auf Nichtigerklärung der Entscheidung, die die EU-Kommission ihnen gegenüber in Bezug auf ein Kartell betreffend Industriesäcke aus Plastik erlassen hatte, geklagt. Im Jahr 2011 wies das EuG diese Klagen ab. Im Rechtsmittelverfahren bestätigte der EuGH mit Urteilen aus dem Jahr 2013 (C-40/12 P, u.a.) die Urteile des EuG und damit auch die gegen diese Unternehmen verhängten Geldbußen. Der EuGH stellte in seinen Urteilen jedoch fest, dass sich die Dauer des Verfahrens vor dem EuG durch keinen der besonderen Umstände der Rechtssachen rechtfertigen lasse.

Wird der EuGH dem Generalanwalt folgen?

2014 und 2015 erhoben die betroffenen Unternehmen beim EuG Klagen gegen die EU auf Ersatz des Schadens, der ihnen infolge der Dauer der Verfahren vor dem EuG entstanden sein soll. Die Urteile des EuG in jenen Rechtssachen waren 2017 ergangen. Das EuG verurteilte darin die EU zum Ersatz des den Unternehmen entstandenen Schadens. Die EU, vertreten durch den EuGH, legte im Jahr 2017 Rechtsmittel ein. Zur Begründung ihrer Rechtsmittel trug sie u.a. vor, das EuG habe die Begriffe „Kausalzusammenhang“ und „Schaden“ rechtsfehlerhaft ausgelegt. Auch die Unternehmen legten gegen die Entscheidungen des EuG Rechtsmittel ein und begründeten diese im Wesentlichen damit, dass das EuG die Entschädigung fehlerhaft berechnet habe.

(EuGH, PM vom 25.07.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Oskar Meyn / Nina Ilka


09.09.2026

Alle müssen ins Register – Wie die neue EU-Geldwäsche-Verordnung den Kreis wirt-schaftlicher Eigentümer bei Stiftungen, Trusts und deren Tochtergesellschaften neu definiert

Mit der EU-Geldwäsche-Verordnung gelten ab dem 10.07.2027 umfassend erweiterte Meldepflichten zum Transparenzregister.

weiterlesen
Alle müssen ins Register – Wie die neue EU-Geldwäsche-Verordnung den Kreis wirt-schaftlicher Eigentümer bei Stiftungen, Trusts und deren Tochtergesellschaften neu definiert

Rechtsboard

Achim Braner / Lotte Blumhoff


09.09.2026

Geringfügige Fehler in der Massenentlassungsanzeige führen nicht automatisch zur Unwirksamkeit der Kündigung

Das BAG führt seine Rspr. zu den Fehlerfolgen in Massenentlassungsverfahren weiter fort: In einer neuesten Entscheidung schärfen die Erfurter Richter die Grenzen der Unwirksamkeitsfolge für Kündigungen, indem sie auf die konkrete Relevanz des Fehlers für die Aufgaben der Agentur für Arbeit abstellen.

weiterlesen
Geringfügige Fehler in der Massenentlassungsanzeige führen nicht automatisch zur Unwirksamkeit der Kündigung

Meldung

©BachoFoto/fotolia.com


09.09.2026

PwC-Vergütungsstudie: Entgelttransparenz erhöht den Handlungsdruck

Marktgerechte Vergütung und mehr Transparenz werden für öffentliche Unternehmen zunehmend zum entscheidenden Wettbewerbsfaktor.

weiterlesen
PwC-Vergütungsstudie: Entgelttransparenz erhöht den Handlungsdruck
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht