• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Schadensersatz wegen Datenschutzverstößen einer Finanzbehörde

18.12.2025

Meldung, Steuerrecht

Schadensersatz wegen Datenschutzverstößen einer Finanzbehörde

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich erstmals zu den Voraussetzungen geäußert, die einen Schadensersatzanspruch gegenüber einer Finanzbehörde aufgrund von Verstößen gegen datenschutzrechtliche Regelungen betreffen.

Beitrag mit Bild

©marog-pixcells/fotolia.com

Im Streitfall hatte nach Ansicht der Steuerpflichtigen das Finanzamt gegen Vorgaben des Datenschutzes verstoßen. Die Steuerpflichtige machte daher unmittelbar beim Finanzgericht einen Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geltend. Das Finanzgericht wies die Klage ab (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.03.2023 – 16 K 16034/22). Ein Schaden der Steuerpflichtigen sei nicht erkennbar, sodass ein Anspruch auf Schadensersatz ausscheide.

BFH bremst DSGVO-Schadensersatzklagen gegen Finanzämter

Der BFH hat im Ergebnis, wenn auch mit anderer Begründung, die Entscheidung des Finanzgerichts mit seinem Beschluss vom 15.09.2025 (IX R 11/23) bestätigt. Nach Ansicht des BFH setzt die gerichtliche Geltendmachung eines Anspruchs auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO voraus, dass dieser zuvor bei dem für die Datenverarbeitung verantwortlichen Finanzamt geltend gemacht wird. Denn fehlt es an einer vorherigen Ablehnung des Anspruchs seitens der Finanzbehörde, mangelt es an der für eine Klageerhebung notwendigen Beschwer des Steuerpflichtigen. Eine ohne vorherige Ablehnung erhobene Klage ist daher unzulässig.

Finanzamt muss Chance zur Prüfung haben

Vielmehr muss dem Finanzamt zuvor außergerichtlich die Gelegenheit gegeben werden, den Anspruch auf Schadensersatz zu prüfen und über ihn zu entscheiden. Auch in einem bereits anhängigen Gerichtsverfahren, in dem es um Verstöße gegen datenschutzrechtliche Regelungen geht, kann das bisherige Vorbringen damit nicht einfach um ein Schadensersatzbegehren erweitert werden. In diesem Fall liegt eine unzulässige Klageerweiterung vor.


BFH vom 18.12.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©staras/fotolia.com


30.04.2026

Ab 1. Mai: Tankrabatt und Entlastungsprämie

Die freiwillige Entlastungsprämie bietet Arbeitgebern zusätzlich eine Möglichkeit, Beschäftigte steuerbegünstigt finanziell zu unterstützen.

weiterlesen
Ab 1. Mai: Tankrabatt und Entlastungsprämie

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


30.04.2026

GmbH-Anteil gespendet: BFH kürzt Spendenabzug stark

Bei Sachspenden von GmbH-Anteilen zählt nicht der formale Anteil, sondern die tatsächliche wirtschaftliche Werthaltigkeit, so der BFH.

weiterlesen
GmbH-Anteil gespendet: BFH kürzt Spendenabzug stark

Steuerboard

Elisabeth Märker


29.04.2026

BFH-Updates zum Thema Betriebsvorrichtungen (erweiterte Gewerbesteuerkürzung)

Im vergangenen Herbst hat der BFH drei neue Entscheidungen zum Thema Betriebsvorrichtungen/erweiterte Gewerbesteuerkürzung veröffentlicht.

weiterlesen
BFH-Updates zum Thema Betriebsvorrichtungen (erweiterte Gewerbesteuerkürzung)
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht