• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Schadensersatz für Datenscraping: Facebook haftet

25.04.2025

Meldung, Wirtschaftsrecht

Schadensersatz für Datenscraping: Facebook haftet

Ein Urteil mit Signalwirkung: Das OLG Frankfurt spricht einer Facebook-Nutzerin 200 Euro Schadensersatz zu. Grund: Ihre Telefonnummer wurde durch fehlerhafte Voreinstellungen der Plattform missbraucht und landete im Darknet.

Beitrag mit Bild

©Sondem/fotolia.com

Das OLG Frankfurt/M. bringt mehr Klarheit beim Datenschutz: Die fehlerhafte Voreinstellung einer Suchfunktion auf Facebook führt zu einem Schadensersatzanspruch.

Hintergrund: Datenschutzlücke durch Voreinstellung

Die Klägerin hatte ihre Telefonnummer bei Facebook hinterlegt, jedoch so eingestellt, dass sie nur für sie sichtbar war. Über eine weitere Funktion – die Suchbarkeit per Telefonnummer – war die Standardeinstellung jedoch auf „alle“ gesetzt. Damit konnten Dritte über das sogenannte Kontaktimporttool bis 2019 Facebook-Profile anhand hochgeladener Telefonnummern finden.

Datenscraping und Datenleck

Zwischen 2018 und 2019 nutzten Unbekannte automatisierte Verfahren, um mithilfe solcher Telefonnummern gezielt Facebook-Profile zu finden und öffentlich einsehbare Daten zu extrahieren. Die Ergebnisse dieser massenhaften Datensammlung wurden 2021 im Darknet veröffentlicht – darunter auch die Daten der Klägerin.

Das Landgericht wies die Klage zunächst ab. In der Berufung entschied jedoch das OLG Frankfurt/M. zugunsten der Klägerin (Urteil vom 08.04.2025 – 6 U 79/23). Die Plattformbetreiberin Meta hat gegen den datenschutzrechtlichen Grundsatz der Datenminimierung verstoßen. Sie hätte Voreinstellungen so setzen müssen, dass personenbezogene Daten nicht ohne ausdrückliche Zustimmung Dritten zugänglich sind.

Schadensersatz wegen Kontrollverlust

Neben der Unterlassung weiterer Datenschutzverstöße sprach das Gericht der Klägerin 200 € immateriellen Schadensersatz zu. Grund: Der Kontrollverlust über ihre Daten und die berechtigte Sorge vor Missbrauch im Darknet führten wahrscheinlich zu psychischen Beeinträchtigungen.

Das Urteil stärkt damit die Rechte von Nutzerinnen und Nutzern sozialer Netzwerke. Plattformbetreiber sind verpflichtet, datenschutzfreundliche Voreinstellungen zu treffen – nicht die Nutzerinnen und Nutzer müssen aktiv für ihren Schutz sorgen.


OLG Frankfurt/M. vom 24.04.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©magele-picture/fotolia.com


15.05.2025

Verzinsung von zu erstattenden Kapitalertragsteuerbeträgen

Das BFH-Urteil bringt Klarheit: Die unionsrechtswidrige Einbehaltung oder verspätete Erstattung von Kapitalertragsteuer verpflichtet den deutschen Fiskus zur Verzinsung.

weiterlesen
Verzinsung von zu erstattenden Kapitalertragsteuerbeträgen

Meldung

©beebright/fotolia.com


15.05.2025

Unternehmen versichern sich gegen Cyberattacken

Cyberversicherungen gewinnen in Deutschland an Bedeutung, insbesondere bei größeren Unternehmen und in risikobehafteten Branchen.

weiterlesen
Unternehmen versichern sich gegen Cyberattacken

Steuerboard

Cornelius L. Roth


14.05.2025

Zur körperschaftsteuerlichen Organschaft bei Bestehen einer atypisch stillen Beteiligungen an der Organgesellschaft (BFH vom 11.12.2024 – I R 33/22)

Ob der „ganze Gewinn“ im Sinne des § 14 KStG abgeführt wird, wenn an der Organgesellschaft eine atypisch stille Beteiligung besteht, die mit einer Gewinnzuweisung an den Gesellschafter (Mitunternehmer) verbunden ist, wird von der Literatur, der Finanzverwaltung und von den Finanzgerichten unterschiedlich beurteilt. Mit Urteil vom 11.12.2024 (I R 33/22) hat der BFH hierzu erstmals Stellung bezogen.

weiterlesen
Zur körperschaftsteuerlichen Organschaft bei Bestehen einer atypisch stillen Beteiligungen an der Organgesellschaft (BFH vom 11.12.2024 – I R 33/22)

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank