• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Schadenersatz für Arbeitgeber bei Flugverspätung?

18.02.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Schadenersatz für Arbeitgeber bei Flugverspätung?

Beitrag mit Bild

Im entschiedenen Fall muss die Airline dem Arbeitgeber für den Schaden haften, der ihm durch die Verspätung von Flügen entstanden ist.

Der EuGH hat in einem aktuellen Urteil zur Haftung von Fluggesellschaften gegenüber Arbeitgebern bei Flugverspätung der Mitarbeiter Stellung genommen.

In dem Rechtsstreit zwischen der Air Baltic und dem Sonderermittlungsdienst der Republik Litauen ging es um Schadenersatz, der dem Sonderermittlungsdienst durch die Verspätung von Flügen entstanden ist. Der Sonderermittlungsdienst hatte über ein Reisebüro Flugtickets für zwei seiner Arbeitnehmer gekauft. Sie sollten für geschäftliche Zwecke von Vilnius (Litauen) über Riga (Lettland) und Moskau (Russland) nach Baku (Aserbaidschan) reisen. Die Arbeitnehmer erreichten ihr Endziel mit einer Verspätung von mehr als 14 Stunden. Aufgrund dieser Verlängerung der Geschäftsreise bezahlte ihnen der Sonderermittlungsdienst gemäß der litauischen Regelung zusätzliche Reisekosten und Sozialversicherungsbeiträge i.H.v. insgesamt 1.168,35 litauischen Litas (LTL), ca. 338 Euro. Der Dienst machte eine Schadensersatzforderung in Höhe dieses Betrages gegen Air Baltic geltend, die sich weigerte, dieser Forderung nachzukommen.

Fluglinie muss Schaden erstatten

Der EuGH entschied mit Urteil vom 17.02.2016 (Az. C-429/14), dass das Übereinkommen von Montreal dahingehend auszulegen sei, dass ein Luftfrachtführer, der einen Vertrag über die internationale Beförderung mit einem Arbeitgeber von als Reisenden beförderten Personen wie dem im Ausgangsverfahren in Rede stehenden geschlossen hat, gegenüber diesem Arbeitgeber für den Schaden haftet, der durch die Verspätung von Flügen entsteht, die dessen Arbeitnehmer gemäß diesem Vertrag in Anspruch genommen haben, und wodurch dem Arbeitgeber zusätzliche Kosten entstanden sind. Der dem Arbeitgeber möglicherweise zu zahlende Schadensersatz dürfe keinesfalls die Gesamtsumme der Schadensersatzleistungen übersteigen, die den betroffenen Reisenden zuerkannt werden könnten, wenn jeder für sich genommen eine Klage erhöbe.

(EuGH-Urteil vom 17.02.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© DOC RABE Media/fotolia.com


10.09.2026

Public Procurement Act: EU-Vergaberecht vor dem Systemwechsel

Die EU-Kommission schlägt ein einheitliches, digitaleres und flexibleres Vergaberecht vor, das Bürokratie abbauen und Wettbewerb fördern soll.

weiterlesen
Public Procurement Act: EU-Vergaberecht vor dem Systemwechsel

Meldung

tashka2000/123rf.com


10.09.2026

BFH bestätigt Steuerpflicht der Energiepreispauschale

Die Energiepreispauschale durfte bei Arbeitnehmern abhängig vom persönlichen Steuersatz besteuert werden.

weiterlesen
BFH bestätigt Steuerpflicht der Energiepreispauschale

Steuerboard

Oskar Meyn / Nina Ilka


09.09.2026

Alle müssen ins Register – Wie die neue EU-Geldwäsche-Verordnung den Kreis wirt-schaftlicher Eigentümer bei Stiftungen, Trusts und deren Tochtergesellschaften neu definiert

Mit der EU-Geldwäsche-Verordnung gelten ab dem 10.07.2027 umfassend erweiterte Meldepflichten zum Transparenzregister.

weiterlesen
Alle müssen ins Register – Wie die neue EU-Geldwäsche-Verordnung den Kreis wirt-schaftlicher Eigentümer bei Stiftungen, Trusts und deren Tochtergesellschaften neu definiert
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht