• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Schadenersatz für Arbeitgeber bei Flugverspätung?

18.02.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Schadenersatz für Arbeitgeber bei Flugverspätung?

Beitrag mit Bild

Im entschiedenen Fall muss die Airline dem Arbeitgeber für den Schaden haften, der ihm durch die Verspätung von Flügen entstanden ist.

Der EuGH hat in einem aktuellen Urteil zur Haftung von Fluggesellschaften gegenüber Arbeitgebern bei Flugverspätung der Mitarbeiter Stellung genommen.

In dem Rechtsstreit zwischen der Air Baltic und dem Sonderermittlungsdienst der Republik Litauen ging es um Schadenersatz, der dem Sonderermittlungsdienst durch die Verspätung von Flügen entstanden ist. Der Sonderermittlungsdienst hatte über ein Reisebüro Flugtickets für zwei seiner Arbeitnehmer gekauft. Sie sollten für geschäftliche Zwecke von Vilnius (Litauen) über Riga (Lettland) und Moskau (Russland) nach Baku (Aserbaidschan) reisen. Die Arbeitnehmer erreichten ihr Endziel mit einer Verspätung von mehr als 14 Stunden. Aufgrund dieser Verlängerung der Geschäftsreise bezahlte ihnen der Sonderermittlungsdienst gemäß der litauischen Regelung zusätzliche Reisekosten und Sozialversicherungsbeiträge i.H.v. insgesamt 1.168,35 litauischen Litas (LTL), ca. 338 Euro. Der Dienst machte eine Schadensersatzforderung in Höhe dieses Betrages gegen Air Baltic geltend, die sich weigerte, dieser Forderung nachzukommen.

Fluglinie muss Schaden erstatten

Der EuGH entschied mit Urteil vom 17.02.2016 (Az. C-429/14), dass das Übereinkommen von Montreal dahingehend auszulegen sei, dass ein Luftfrachtführer, der einen Vertrag über die internationale Beförderung mit einem Arbeitgeber von als Reisenden beförderten Personen wie dem im Ausgangsverfahren in Rede stehenden geschlossen hat, gegenüber diesem Arbeitgeber für den Schaden haftet, der durch die Verspätung von Flügen entsteht, die dessen Arbeitnehmer gemäß diesem Vertrag in Anspruch genommen haben, und wodurch dem Arbeitgeber zusätzliche Kosten entstanden sind. Der dem Arbeitgeber möglicherweise zu zahlende Schadensersatz dürfe keinesfalls die Gesamtsumme der Schadensersatzleistungen übersteigen, die den betroffenen Reisenden zuerkannt werden könnten, wenn jeder für sich genommen eine Klage erhöbe.

(EuGH-Urteil vom 17.02.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Jan Winkler / Tim Hampe


03.06.2026

Keine Haftung eines früheren GmbH-Geschäftsführers als gesetzlicher Vertreter nach Verlust der Organstellung trotz fortdauernder Eintragung im Handelsregister

Mit Urteil vom 09.12.2025 (VII R 4/23) hat der BFH entschieden, dass ein GmbH-Geschäftsführer, der seine Organstellung kraft Gesetzes verloren hat, nicht als gesetzlicher Vertreter im Sinne des § 34 Abs. 1 AO (i.V.m. § 69 Satz 1 AO) haftet – auch wenn seine Eintragung im Handelsregister fortbesteht.

weiterlesen
Keine Haftung eines früheren GmbH-Geschäftsführers als gesetzlicher Vertreter nach Verlust der Organstellung trotz fortdauernder Eintragung im Handelsregister

Meldung

©beebright/fotolia.com


03.06.2026

Wirtschaftskriminalität: Steigende Fallzahlen durch KI

Obwohl KI von vielen Unternehmen als erhebliches Risiko wahrgenommen wird, setzen sie bei Prävention zunehmend selbst auf die Technologie.

weiterlesen
Wirtschaftskriminalität: Steigende Fallzahlen durch KI

Meldung

©wsf-f/fotolia.com


03.06.2026

Sonderprüfungen lohnen sich: Fiskus erzielt Milliardenbetrag

Die im Jahr 2025 durchgeführten Umsatzsteuer-Sonderprüfungen ergaben bei 65.294 Prüfungen ein Mehrergebnis von rund 1,69 Mrd. €.

weiterlesen
Sonderprüfungen lohnen sich: Fiskus erzielt Milliardenbetrag
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht