Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Satzung für Qualitätskontrolle bestätigt.
Die zentralen Diskussionspunkte bei der Satzung für Qualitätskontrolle betrafen den Stichprobenumfang der Wirksamkeitsprüfung in einer Qualitätskontrolle. Außerdem ging es um die Kriterien, nach denen die Kommission für Qualitätskontrolle den Vorstand über Einzelfeststellungen der Prüfer für Qualitätskontrolle zur berufsaufsichtsrechtlichen Würdigung unterrichtet. Der Beirat der Wirtschaftsprüferkammer hatte die Satzung am 21. Juni 2016 beschlossen. Mit Schreiben vom 10. August 2016 genehmigte nun das BMWi und das BMJV die Satzung für Qualitätskontrolle.
(WPK vom 11.08.2016/ Viola C. Didier)