• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Satzung für Qualitätskontrolle ministeriell genehmigt

17.08.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Satzung für Qualitätskontrolle ministeriell genehmigt

Beitrag mit Bild

Ziel der externen Qualitätskontrolle ist es, eine qualitativ hochwertige Berufsausübung durch die Wirtschaftsprüfer sicherzustellen und damit die Funktionsfähigkeit der Kapitalmärkte zu stärken.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Satzung für Qualitätskontrolle bestätigt.

Die zentralen Diskussionspunkte bei der Satzung für Qualitätskontrolle betrafen den Stichprobenumfang der Wirksamkeitsprüfung in einer Qualitätskontrolle. Außerdem ging es um die Kriterien, nach denen die Kommission für Qualitätskontrolle den Vorstand über Einzelfeststellungen der Prüfer für Qualitätskontrolle zur berufsaufsichtsrechtlichen Würdigung unterrichtet. Der Beirat der Wirtschaftsprüferkammer hatte die Satzung am 21. Juni 2016 beschlossen. Mit Schreiben vom 10. August 2016 genehmigte nun das BMWi und das BMJV die Satzung für Qualitätskontrolle.

(WPK vom 11.08.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Michael Grunwald


27.03.2026

Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Die Frage, ob laufende Einkünfte aus Gewinnbeteiligungen eines Arbeitnehmers im Zusammenhang mit einem Sonderrechtsverhältnis zu seinem Arbeitgeber als Einkünfte i.S.d. § 19 EStG („Arbeitslohn“) oder als solche i.S.d. § 20 EStG („Kapitaleinkünfte“) zu qualifizieren sind, ist seit vielen Jahren Gegenstand der finanzgerichtlichen Rechtsprechung.

weiterlesen
Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Interview

David Lancelot


27.03.2026

Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Moderne Rechtsabteilungen sichern nicht nur Risiken ab, sondern treiben aktiv Wachstum, Effizienz und Unternehmenserfolg.

weiterlesen
Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Meldung

©MH/fotolia.com


27.03.2026

Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf beschlossen

Der Gesetzentwurf zum Recht auf Reparatur setzt klare Anreize für mehr Nachhaltigkeit und einen bewussteren Umgang mit technischen Produkten.

weiterlesen
Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf beschlossen
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)