• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Safe Harbor: Rechtssicherheit für Unternehmen gefordert

09.10.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Safe Harbor: Rechtssicherheit für Unternehmen gefordert

Beitrag mit Bild

RAin Susanne Dehmel, Mitglied der Geschäftsleitung Vertrauen & Sicherheit, Bitkom e.V.: Die Entscheidung des EuGH muss in die aktuellen Verhandlungen zwischen der EU und den USA zur Reform des Safe Harbor Abkommens einfließen.

Der Digitalverband Bitkom äußert sich zu den Folgen der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Safe-Harbor-Abkommen und fordert von der EU-Kommission schnellstmöglich die Schaffung von Rechtssicherheit für Unternehmen.

„Die Digitalwirtschaft braucht international einheitliche Regelungen zum Datenschutz auf hohem Niveau “, erklärt die Geschäftsleiterin des Digitalverbands Bitkom, Susanne Dehmel. „Tausende von Unternehmen haben ihre Datenübermittlungen zwischen Deutschland und den USA bisher auf Safe Harbor gestützt. Die Unternehmen brauchen jetzt schnellstmöglich Rechtssicherheit. Sie müssen wissen, auf welche rechtliche Grundlagen sie zukünftig bauen können und wie viel Zeit sie für die Umstellung auf andere Rechtsgrundlagen haben.“ Hier sind aus Bitkom-Sicht die EU-Kommission und die nationalen Datenschutzbehörden in der Pflicht.

Datenschutz kann gewährleistet werden

Bitkom weist darauf hin, dass es neben Safe Harbor weitere rechtliche Möglichkeiten gibt, einen Transfer von personenbezogenen Daten in Drittstaaten außerhalb der EU datenschutzkonform zu gewährleisten. Dazu gehören die von der EU-Kommission frei gegebenen Standardvertragsklauseln und die so genannten Corporate Binding Rules. Alternativ können Unternehmen die Einwilligung ihrer Nutzer für die Datenübermittlung individuell einholen. „Eine Umstellung von Safe Harbor auf andere rechtliche Verfahren bedeutet für die Unternehmen einen enormen Aufwand“, betonte Dehmel. Große Unternehmen haben zum Teil hunderte Verträge auf der Basis von Safe Harbor geschlossen, die jetzt hinfällig werden.

(Bitkom / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©VRD/fotolia.com


02.04.2026

BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Der BFH erleichtert die Rückstellungsbildung für Vorruhestandsmodelle bereits bei bestehendem arbeitsvertraglichem Anspruch.

weiterlesen
BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


02.04.2026

Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Fehler bei der Massenentlassungsanzeige führen regelmäßig zur Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigungen, entschied das BAG.

weiterlesen
Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Steuerboard

Markus Piontek


01.04.2026

Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar

Mit Urteil vom 20.01.2026 (VIII R 6/23) hat der BFH die ertragsteuerliche Steuerbarkeit von Abfindungen verneint, die ein Pflichtteilsberechtigter für den lebzeitigen Verzicht auf sein Pflichtteilsrecht erhält.

weiterlesen
Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)