09.11.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Safe Harbor: Kommission legt Leitlinien vor

Beitrag mit Bild

Der Europäische Gerichtshof hat am 6. Oktober das Safe-Harbor-Abkommen für ungültig erklärt.

Ein neues Rahmenabkommen mit den USA für die Übermittlung personenbezogener Daten wird derzeit verhandelt. Für die Übergangszeit hat die EU-Kommission am Freitag Leitlinien vorgelegt, die erläutern, unter welchen Bedingungen Unternehmen auf rechtmäßige Art und Weise vorübergehend Daten übermitteln können.

Nach dem Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache Schrems hat die Kommission die Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten über einen neuen und sicheren Rahmen für die Übermittlung personenbezogener Daten intensiviert. Ziel der Kommission ist es, die Gespräche innerhalb von drei Monaten abzuschließen.

Alternative Datenübermittlungsinstrumente

In der Zwischenzeit müssen Unternehmen das Urteil befolgen und nach Möglichkeit auf alternative Datenübermittlungsinstrumente zurückgreifen. In den Leitlinien werden die Folgen des Urteils analysiert und alternative Verfahren für die Übermittlung von personenbezogenen Daten in die Vereinigten Staaten erörtert. Die Kommission wird zudem weiterhin eng mit den unabhängigen Datenschutzbehörden zusammenarbeiten, um eine einheitliche Umsetzung des Urteils sicherzustellen.

(EU-Aktuell vom 06.11.2015/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Dan Race/fotolia.com


05.03.2026

Wirecard-Komplex: Kreditgebende Banken fallen nicht unter das Kapitalanleger-Musterverfahren

Der BGH stellt klar, dass das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz ausschließlich für Kapitalanleger gedacht ist und nicht für kreditgebende Banken.

weiterlesen
Wirecard-Komplex: Kreditgebende Banken fallen nicht unter das Kapitalanleger-Musterverfahren

Meldung

©Jamrooferpix/fotolia.com


05.03.2026

„Mixpalette“: Vorsteuer scheitert an ungenauen Rechnungen

Sammelbezeichnungen wie „Mixpalette“ auf Rechnungen genügen nicht, wenn sie keine klare Identifizierung der gelieferten Waren ermöglichen.

weiterlesen
„Mixpalette“: Vorsteuer scheitert an ungenauen Rechnungen

Steuerboard

Caroline Ruschen


04.03.2026

Luxusgüter als Gegenstände des täglichen Gebrauchs im Kontext privater Veräußerungsgeschäfte

Auch bei einem vermieteten hochpreisigen Wirtschafts- bzw. Luxusgut kann es sich um einen Gegenstand des täglichen Gebrauchs handeln, dessen Veräußerung selbst innerhalb der Spekulationsfrist einkommensteuerfrei bleibt.

weiterlesen
Luxusgüter als Gegenstände des täglichen Gebrauchs im Kontext privater Veräußerungsgeschäfte
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)