04.04.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Sachgrundlose Befristung weiter möglich

Beitrag mit Bild

© Calado/fotolia.com

Die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung wird nicht aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz gestrichen. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales lehnte zwei Anträge der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen ab.

Grüne und Linke hatten gefordert, die sachgrundlose Befristung aus dem Gesetz zu streichen und kritisiert, dass die Zahl ohne Grund befristeter Arbeitsverträge seit Jahren steige. Dies höhle den Kündigungsschutz aus und biete gerade jungen Menschen keine planbare Zukunft, so die Fraktionen. „Sachgrundlose Befristungen gehören in die Reihe prekärer Arbeitsverhältnisse“, betonte die Fraktion Die Linke. „Es ist schlicht nicht nötig, weil es genügend Gründe für Befristungsmöglichkeiten gibt“, verteidigten die Grünen das Anliegen.

CDU/CSU-Fraktion hält an Befristungsmöglichkeit fest

Uneinigkeit herrschte bei den Koalitionsfraktionen. Während die SPD klar bekundete, für die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung zu sein, aus Rücksicht auf den Koalitionsvertrag aber nicht für die Oppositionsanträge stimme, verteidigte die CDU/CSU-Fraktion diese Befristungsmöglichkeit: „Es ist für Arbeitgeber das einzige unbürokratische Instrument, ein Arbeitsverhältnis gestalten zu können“, hieß es von der Union.

(Dt. Bundestag, hib vom 29.03.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©wsf-f/fotolia.com


30.08.2024

BMF-Statistik über die Einspruchsbearbeitung

Trotz der Bearbeitung von etwa 3,7 Millionen Einsprüchen 2023 stieg die Zahl der unerledigten Einsprüche auf knapp 8,7 Millionen – ein Anstieg von 276 %.

weiterlesen
BMF-Statistik über die Einspruchsbearbeitung

Meldung

©3rdtimeluckystudio/123rf.com


30.08.2024

Neue Hinweise der BaFin zur EU-Offenlegungsverordnung

Die BaFin teilt mit, dass die bisherigen aufsichtlichen Vorgaben, die sich am Risikopotenzial für Greenwashing orientieren, auch für das kommende Prüfungsjahr anzuwenden sind.

weiterlesen
Neue Hinweise der BaFin zur EU-Offenlegungsverordnung

Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Christian Busmann


29.08.2024

§ 1 Abs. 3d AStG – Verschärfung bei grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen – Derzeitige Auffassung der Finanzverwaltung und ihre Auswirkungen auf Investmentstrukturen

Neuregelung des § 1 Abs. 3d AStG § 1 Abs. 3d AStG sieht vor, dass Betriebsausgabenabzüge innerhalb multinationaler Unternehmensgruppen aufgrund grenzüberschreitender Finanzierungsbeziehungen außerbilanziell zu korrigieren sind, wenn der Steuerpflichtige nicht glaubhaft machen kann, dass der Kapitaldienst für die gesamte Laufzeit der Finanzierungsbeziehung von Anfang an hätte erbracht werden können und die Finanzierung nicht nur wirtschaftlich

weiterlesen
§ 1 Abs. 3d AStG – Verschärfung bei grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen – Derzeitige Auffassung der Finanzverwaltung und ihre Auswirkungen auf Investmentstrukturen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank