Das neue Maßnahmenpaket soll die Wirksamkeit der sechs bisherigen Sanktionspakete der EU aufrechterhalten und stärken. Darüber hinaus werden neue Maßnahmen eingeführt, etwa ein Einfuhrverbot für russisches Gold. Die schon bestehenden EU-Sanktionen sollen bis Januar 2023 verlängert werden.
Paket „Aufrechterhaltung und Angleichung“
Das Paket „Aufrechterhaltung und Angleichung“ präzisiert eine Reihe von Bestimmungen, um die Rechtssicherheit für Beteiligte und die Durchsetzung durch die Mitgliedstaaten zu erhöhen. Außerdem werden die EU-Sanktionspakete weiter an die Sanktionen der Verbündeten und Partner – insbesondere in der G7 – angeglichen. Mit dem Paket bekräftigt die Kommission ihre entschlossene Haltung, die weltweite Ernährungssicherheit zu schützen.
Die Einzelheiten des Sanktionen-Pakets
Mit dem Paket wird ein neues Einfuhrverbot für russisches Gold eingeführt. Gleichzeitig werden die Ausfuhrkontrollen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck und Spitzentechnologie verschärft. Auf diese Weise erfolgt eine stärkere Angleichung an die Maßnahmen der G7-Partner. Außerdem verschärfen sich sämtliche Berichtspflichten, um ein robusteres Einfrieren von Vermögenswerten durch die EU zu gewährleisten.
Mit dem Paket bekräftigt die EU zudem, dass die Sanktionen der EU in keiner Weise gegen den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen zwischen Drittländern und Russland gerichtet sind. Außerdem wird der genaue Anwendungsbereich bestimmter finanzieller und wirtschaftlicher Sanktionen präzisiert.
Schließlich schlägt die EU vor, die derzeitigen EU-Sanktionen um sechs Monate bis zur nächsten Überprüfung Ende Januar 2023 zu verlängern. Im nächsten Schritt erörtern die Mitgliedstaaten der EU im Rat die Annahme des Maßnahmenpakets.