• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Russland: EU verlängert Wirtschaftssanktionen

05.07.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Russland: EU verlängert Wirtschaftssanktionen

Beitrag mit Bild

Die europäischen Beziehungen zu Russland sind derzeit eher eisig.

Der Europäische Rat hat am 1. Juli 2016 die auf bestimmte Sektoren der russischen Wirtschaft abzielenden Wirtschaftssanktionen bis zum 31. Januar 2017 verlängert.

Diese Maßnahmen wurden am 31. Juli 2014 angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, für einen anfänglichen Zeitraum von einem Jahr eingeführt. Die Sanktionen wurden im September 2014 verschärft. Sie zielen auf den Finanz-, Energie- und Verteidigungssektor sowie auf den Bereich der Güter mit doppeltem Verwendungszweck ab.

Zum Hintergrund

Am 19. März 2015 hat der Europäische Rat vereinbart, die Geltungsdauer der Sanktionen an die vollständige Umsetzung der Minsker Vereinbarungen zu knüpfen, für die eine Frist bis zum 31. Dezember 2015 vorgesehen war. Da diese Vereinbarungen am 31. Dezember 2015 noch nicht vollständig umgesetzt waren, verlängerte der Rat die Sanktionen bis zum 31. Juli 2016. Nach einer Bewertung der Fortschritte bei der Umsetzung der Minsker Vereinbarungen hat der Rat beschlossen, die Sanktionen um weitere sechs Monate, d.h. bis zum 31. Januar 2017 zu verlängern.

Wer ist von den Sanktionen betroffen?

Mit den durch den Beschluss verlängerten Wirtschaftssanktionen wird insbesondere

  • für fünf große mehrheitlich staatseigene russische Finanzinstitute und die mehrheitlich in ihrem Eigentum befindlichen Tochterunternehmen mit Sitz außerhalb der EU sowie für drei große russische Energieunternehmen und drei Rüstungsunternehmen der Zugang zu den Primär- und Sekundärkapitalmärkten der EU beschränkt;
  • ein Aus- und Einfuhrverbot für Waffen verhängt;
  • ein Verbot der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck für militärische Zwecke oder an militärische Endnutzer in Russland verhängt;
  • der Zugang Russlands zu bestimmten sensiblen Technologien und Dienstleistungen, die für die Erdölförderung und ‑exploration genutzt werden können, eingeschrä

(Europäischer Rat, PM vom 01.07.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

David Hötzel


16.01.2026

Auch 2026: Neue Systematik der Grunderwerbsteuer zu erwarten

Die Grunderwerbsteuer soll erneut systematisch reformiert werden. Die Ergänzungstatbestände der Grunderwerbsteuer zur Erfassung von Share Deals haben in den vergangenen Jahren besonders hohe gesetzgeberische Aufmerksamkeit erfahren.

weiterlesen
Auch 2026: Neue Systematik der Grunderwerbsteuer zu erwarten

Meldung

nx123nx/123rf.com


16.01.2026

Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf veröffentlicht

Reparieren ist besser als Wegwerfen. Mit dem neuen Recht auf Reparatur sollen es Verbraucher einfacher haben, sich für eine Reparatur zu entscheiden.

weiterlesen
Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf veröffentlicht

Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


16.01.2026

Bundeskabinett modernisiert das Steuerberatungsrecht

Die Änderung des Steuerberatungsgesetzes soll die Steuerberatung modernisieren, bürokratische Hürden abbauen und faire steuerliche Rahmenbedingungen schaffen.

weiterlesen
Bundeskabinett modernisiert das Steuerberatungsrecht
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)