• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Rücklagenübertragung in der KG – Mitunternehmer haften für Formalien

01.04.2025

Meldung, Steuerrecht

Rücklagenübertragung in der KG – Mitunternehmer haften für Formalien

Die Bildung und Übertragung von Rücklagen nach § 6b EStG birgt für Mitunternehmer in Personengesellschaften Tücken – besonders bei sich ändernden Beteiligungsverhältnissen. Das Finanzgericht Schleswig-Holstein hat nun klargestellt, dass fehlerhafte Rücklagenbildung in Ergänzungsbilanzen nicht durch anderweitige Unterlagen geheilt werden kann.

Beitrag mit Bild

©Marco2811/fotolia.com

Mit Urteil vom 10.07.2024 (2 K 14/23) entschied das Finanzgericht Schleswig-Holstein, dass Kommanditisten einer KG das Wahlrecht zur Übertragung einer Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG individuell ausüben dürfen – allerdings nur, wenn dafür eindeutige Korrekturwerte in den Ergänzungsbilanzen gebildet wurden.

Hintergrund: Rücklage nach Grundstücksveräußerung

Die klagende KG hatte nach dem Verkauf eines Grundstücks eine Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG gebildet und diese beim Erwerb eines neuen Grundstücks 2006 in der Gesamthandsbilanz übertragen. Damals war ein Kommanditist zu 95 % beteiligt, dessen Anteil bis 2012 auf 36 % sank. Nach der Veräußerung des neuen Grundstücks im Jahr 2013 wurde ihm ein Anteil von 47,5 % am Veräußerungsgewinn zugerechnet und als neue Rücklage in seiner Ergänzungsbilanz verbucht.

Das Finanzamt sah die Bildung der Rücklage in dieser Höhe als unzulässig an, da sich die Beteiligung des Kommanditisten zum Zeitpunkt der Veräußerung auf 36 % belief. Für eine darüber hinausgehende Zurechnung fehle es an individuellen Korrekturwerten in der Ergänzungsbilanz.

Finanzgericht: Rücklage nur nach Beteiligungsquote

Das Finanzgericht bestätigte die Auffassung des Finanzamts. Es fehle an einer Ergänzungsbilanz mit abweichenden Werten zur Gesamthandsbilanz, die eine höhere Rücklagenbildung rechtfertigen würde. Das formelle Bilanzzusammenhangsprinzip erlaube dem Finanzamt, die Rücklage rückwirkend in der ersten noch offenen Bilanz – hier 2015 – zu korrigieren.

Die Entscheidung verdeutlicht: Eine individuelle Ausübung des § 6b-Wahlrechts durch Mitunternehmer setzt die eindeutige Dokumentation durch Korrekturwerte in Ergänzungsbilanzen voraus. Abweichende Angaben in anderen Unterlagen reichen nicht aus.

Das Urteil ist rechtskräftig.


FG Schleswig-Holstein vom 01.04.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

© ra2 studio / fotolia.com


25.06.2026

Klage per Word-Datei: BFH lässt Ausnahme zu

Die als Word-Dokument eingereichte Klage eines Steuerberaters kann wirksam sein, wenn das FG noch Papierakten führt, die Datei ausdruckt und den Ausdruck zur Akte nimmt.

weiterlesen
Klage per Word-Datei: BFH lässt Ausnahme zu

Interview

Benjamin Onnis / Lena Grebe


24.06.2026

Barrierefreiheit wird zur Unternehmenspflicht

Durch die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes wird Barrierefreiheit für Unternehmen künftig mehr sein als reine Compliance.

weiterlesen
Barrierefreiheit wird zur Unternehmenspflicht

Meldung

©weyo/fotolia.com


24.06.2026

Wenn Bareinzahlungen zu Betriebseinnahmen werden

Wer Geld aufs Betriebskonto einzahlt, sollte die Herkunft lückenlos dokumentieren und belegen können, urteilt das Finanzgericht Niedersachsen.

weiterlesen
Wenn Bareinzahlungen zu Betriebseinnahmen werden
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht