• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Rückgriff auf „Reservetage“ als Streikmittel?

06.07.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Rückgriff auf „Reservetage“ als Streikmittel?

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Das Arbeitsgericht Köln hatte über die Frage zu entscheiden, ob die Deutsche Lufthansa AG im Falle eines Streiks ohne Zustimmung der Arbeitnehmervertretung auf „Reservetage“ zurückgreifen darf.

Die Gesamtvertretung des fliegenden Personals der Deutschen Lufthansa AG wollte durchsetzen, dass die Deutsche Lufthansa AG „Reservetage“ nicht ohne ihre Zustimmung anordnen darf. Reservetage sind Zeiten, in denen der Arbeitnehmer aufgrund tarifvertraglicher Regelung auf Abruf für einen Flugeinsatz zur Verfügung stehen muss. Hintergrund hierfür war, dass die Deutsche Lufthansa AG angekündigt hatte, im Hinblick auf den ursprünglich für die Zeit ab dem 01.07.2015 angekündigten Streik zur Stabilisierung des Flugbetriebes entsprechende Reservetage nutzbar zu machen.

Anordnung von Reservetagen mitbestimmungsfrei möglich

Das Arbeitsgericht Köln sprach dem Eilantrag mit Urteil vom 01.07.2015 (Az. 20 BVGa 14/15) die Eilbedürftigkeit ab. Aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Absage des Streiks fehlte der konkrete Anlass. In der Sache hat das Gericht jedoch weiter ausgeführt, dass die Anordnung tarifvertraglicher Reservetage als konkrete arbeitgeberseitige Reaktion zur Milderung der Auswirkungen eines Streiks als Arbeitskampfmaßnahme auch mitbestimmungsfrei möglich ist.

(ArbG Köln / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©blende11.photo/fotolia.com


12.02.2026

Grunderwerbsteuer: Wiedereinsetzung setzt Beteiligtenstellung voraus

Die Anzeigepflicht des Notars nach § 18 GrEStG ist eine eigenständige Pflicht, verleiht ihm jedoch keine verfahrensrechtliche Stellung im Grunderwerbsteuerverfahren.

weiterlesen
Grunderwerbsteuer: Wiedereinsetzung setzt Beteiligtenstellung voraus

Meldung

©sdecoret/fotolia.com


12.02.2026

Bundesregierung beschließt Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung

Der Gesetzentwurf legt fest, wie die Vorgaben der KI-Verordnung national umgesetzt werden, bestimmt zuständige Behörden und schafft Rechtssicherheit.

weiterlesen
Bundesregierung beschließt Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung

Steuerboard

Carolin Stehr


11.02.2026

Systemwechsel mit Nebenwirkungen: BFH begrenzt Anwendung der Teilfreistellung bei Veräußerungsverlusten im Zusammenspiel mit § 56 InvStG

Mit Urteilen vom 25.11.2025 (VIII R 22/23, VIII R 15/22) hat der BFH zur Anwendung der investmentsteuerrechtlichen Teilfreistellung bei der Veräußerung sog. Alt-Anteile nach § 56 InvStG Stellung genommen.

weiterlesen
Systemwechsel mit Nebenwirkungen: BFH begrenzt Anwendung der Teilfreistellung bei Veräußerungsverlusten im Zusammenspiel mit § 56 InvStG
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)