• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Rückgriff auf „Reservetage“ als Streikmittel?

06.07.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Rückgriff auf „Reservetage“ als Streikmittel?

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Das Arbeitsgericht Köln hatte über die Frage zu entscheiden, ob die Deutsche Lufthansa AG im Falle eines Streiks ohne Zustimmung der Arbeitnehmervertretung auf „Reservetage“ zurückgreifen darf.

Die Gesamtvertretung des fliegenden Personals der Deutschen Lufthansa AG wollte durchsetzen, dass die Deutsche Lufthansa AG „Reservetage“ nicht ohne ihre Zustimmung anordnen darf. Reservetage sind Zeiten, in denen der Arbeitnehmer aufgrund tarifvertraglicher Regelung auf Abruf für einen Flugeinsatz zur Verfügung stehen muss. Hintergrund hierfür war, dass die Deutsche Lufthansa AG angekündigt hatte, im Hinblick auf den ursprünglich für die Zeit ab dem 01.07.2015 angekündigten Streik zur Stabilisierung des Flugbetriebes entsprechende Reservetage nutzbar zu machen.

Anordnung von Reservetagen mitbestimmungsfrei möglich

Das Arbeitsgericht Köln sprach dem Eilantrag mit Urteil vom 01.07.2015 (Az. 20 BVGa 14/15) die Eilbedürftigkeit ab. Aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Absage des Streiks fehlte der konkrete Anlass. In der Sache hat das Gericht jedoch weiter ausgeführt, dass die Anordnung tarifvertraglicher Reservetage als konkrete arbeitgeberseitige Reaktion zur Milderung der Auswirkungen eines Streiks als Arbeitskampfmaßnahme auch mitbestimmungsfrei möglich ist.

(ArbG Köln / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©skywalk154/fotolia.com


06.02.2026

Betriebsprüfung in Privathaushalten aufgrund von Schwarzarbeit

Die Rentenversicherung darf in Privathaushalten keine Betriebsprüfungen wegen Schwarzarbeit durchführen; zuständig für Beitragserhebungen sind allein die Krankenkassen.

weiterlesen
Betriebsprüfung in Privathaushalten aufgrund von Schwarzarbeit

Meldung

©blende11.photo/fotolia.com


06.02.2026

Nießbrauchrecht als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung

Der BFH entschied, dass ein beim Erwerb noch nicht im Grundbuch eingetragenes Nießbrauchrecht als steuerpflichtige Gegenleistung gilt und somit die Grunderwerbsteuer erhöht.

weiterlesen
Nießbrauchrecht als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung

Rechtsboard

Paul Schreiner


05.02.2026

Keine Betriebsratswahl in der Plattformökonomie ohne organisatorische Selbstständigkeit

Mit Spannung durften drei der ersten Entscheidungen des BAG in diesem Jahr erwartet werden: jene zur Wirksamkeit von Betriebsratswahlen in Gebieten, in denen Arbeitgeber keine physischen Betriebe haben, aber eine Vielzahl von Mitarbeitern im Wege der Plattformarbeit beschäftigen.

weiterlesen
Keine Betriebsratswahl in der Plattformökonomie ohne organisatorische Selbstständigkeit
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)