• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Rückgriff auf Arbeitnehmer bei Übernahme pauschaler Lohnsteuer?

15.09.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Rückgriff auf Arbeitnehmer bei Übernahme pauschaler Lohnsteuer?

Beitrag mit Bild

©Zerbor/fotolia.com

Das Arbeitsgericht Siegburg hatte über die Klage eines Arbeitgebers gegen seinen Arbeitnehmer auf Erstattung von übernommenen pauschalen Lohnsteuern zu entscheiden. Dieser wollte Rückgriff auf den Arbeitnehmer nehmen.

Der Arbeitgeber, ein gemeinnütziger Verein, hatte jahrelang Arbeitnehmer neben ihrer offiziellen Tätigkeit unter dem Namen von Strohmännern, so im Falle des Beklagten unter dem seines Sohnes, mit Nachtschichten beschäftigt. Die Vergütung hatte er steuerfrei nach § 3 Nr. 26 EStG auf das Konto des Sohnes gezahlt. Nach Abkehr von dieser illegalen Praxis hatte der Arbeitgeber zur Abwendung eines Strafverfahrens gegen seinen Vorstand eine „tatsächliche Verständigung“ mit dem Finanzamt dahingehend getroffen, dass er als Arbeitgeber die pauschal ermittelte Steuer übernahm. Nun wollte er beim Arbeitnehmer Rückgriff nehmen.

Arbeitgeber ist Steuerschuldner

Die 3. Kammer des Arbeitsgerichts hat die Klage des Vereins mit Urteil vom 25.08.2017 (3 Ca 1304/17) abgewiesen. Ein Rückgriffsanspruch gegen den Arbeitnehmer sei nicht gegeben. Durch die Vereinbarung mit dem Finanzamt sei der Arbeitgeber gemäß § 40 III S. 2 EStG Steuerschuldner geworden, auch wenn es sich um eine vom Arbeitnehmer abgeleitete Steuerschuld handele. Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln eingelegt werden.

(ArbG Siegburg, PM vom 14.09.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Bounlow-pic/fotolia.com


18.02.2026

ESMA verschärft Gangart bei IFRS 18

IFRS 18 verändert zwar nicht die Bewertung, wohl aber die Darstellung der finanziellen Leistung und greift damit tief in Reporting, Kennzahlenlogik und Kapitalmarktkommunikation ein.

weiterlesen
ESMA verschärft Gangart bei IFRS 18

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


18.02.2026

Rekordzahlen beim Bildungsurlaub

Eine aktuelle Untersuchung zum Bildungsurlaub belegt mit einem Rekord von 1,2 Millionen Beschäftigten, dass derzeit der Schwerpunkt auf Gesundheitsseminaren liegt.

weiterlesen
Rekordzahlen beim Bildungsurlaub

Meldung

©ginasanders/123rf.com


17.02.2026

ELStAM-Daten ignoriert: Kirchensteuerbescheide rechtswidrig

Nach einem Kirchenaustritt darf die Kirchensteuer nicht mehr einbehalten werden, auch dann nicht, wenn der Steuerpflichtige in seiner Steuererklärung versehentlich anderes angibt.

weiterlesen
ELStAM-Daten ignoriert: Kirchensteuerbescheide rechtswidrig
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)