• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Rote Zahlen durch irreführende Umsatzrenditen

10.05.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Rote Zahlen durch irreführende Umsatzrenditen

Beitrag mit Bild

Die auf den ersten Blick einfache Umsatzrendite beinhaltet wesentliche Gefahren, wenn sie gedankenlos z.B. in der Jahresabschlussanalyse eingesetzt wird.

Umsatzrenditen sind in einigen Branchen ein wichtiges Steuerungsinstrument. Umso bedeutender ist ihre korrekte Ermittlung. Vor allem die nachlässige Berücksichtigung des zeitlichen Anfalls der Größen kann zu Fehleinschätzungen der Investoren verleiten.

Viele Unternehmen und Analysten nutzen Umsatzrenditen, um die Profitabilität z.B. von Geschäftsbereichen, Produktgruppen und Sortimenten zu analysieren. Die VW-Gruppe beispielsweise nutzt die Umsatzrendite sogar als Top-Zielgröße für ihre Marken. Allgemein wird für die Berechnung der Umsatzrendite eine Erfolgsgröße einer Periode auf eine Umsatzgröße der gleichen Periode bezogen. Es werden also zwei Stromgrößen zueinander in Beziehung gesetzt.

Welcher Erfolg ist gemeint?

Ein Problem der Umsatzrenditen besteht darin, dass niemand auf den ersten Blick weiß, welcher Erfolg gemeint ist. Es stellt sich häufig die Frage, ob Abschreibungen, Kapitalkosten und Steuern nun bereits abgezogen sind oder nicht. Da die operativen Umsatzrenditen allerdings einen solch prominenten Stellenwert einnehmen, sollten sie so berechnet werden, dass sie nicht irreführend wirken. Dies passiert regelmäßig, was fatale Folgen haben kann. Denn jede Fehlentscheidung auf Basis falscher Kenngrößen kann die knappe Umsatzrendite auffressen. Rote Zahlen drohen.

So lösen Sie das Problem

Leider erfolgen falsche Ermittlungen nicht selten in der Wirtschaft. Die standardmäßig berechneten Umsatzrenditen stimmen fast nie mit denen überein, die eine korrekte betriebswirtschaftliche Kalkulation ergeben würde. Meistens werden sie zu hoch ausgewiesen. Mit diesem Problem beschäftigt sich der Fachbeitrag „Jahresabschlussanalyse: Irreführende Umsatzrenditen“ von Prof. Dr. Peter Hoberg, der zugleich passende Lösungsvorschläge anbietet. Sie finden den Beitrag in DER BETRIEB vom 06.05.2016, Heft 18, Seite 1029 – 1032 sowie online unter Dokumentennummer DB1163742.


Weitere Meldungen


Juris KI-Suite


20.07.2026

juris KI-Suite: Deutlicher Effizienzgewinn für Rechts- und Steuerberater

Das Steuerrecht ist von hoher Komplexität und einer dynamischen Rechtsentwicklung geprägt. Gesetzesänderungen, aktuelle Gerichtsentscheidungen, Verwaltungsanweisungen und individuelle Mandantenthemen müssen laufend analysiert und gesichert in die Beratungspraxis übertragen werden. Entscheidend ist, zuverlässige Quellen zu nutzen, Zusammenhänge zu erkennen und daraus fundierte Handlungsempfehlungen abzuleiten.

weiterlesen
juris KI-Suite: Deutlicher Effizienzgewinn für Rechts- und Steuerberater

Meldung

© Minerva Studio/fotolia.com


20.07.2026

Startups: Mitarbeiter werden zu Stakeholdern

Mehr als jedes dritte Startup beteiligt Beschäftigte am Unternehmenserfolg, überwiegend durch virtuelle Anteile, zeigen aktuelle Zahlen.

weiterlesen
Startups: Mitarbeiter werden zu Stakeholdern

Interview

Dr. Matthias Köhler und Felix Arnold


17.07.2026

Krankmeldung, Befristung, Kündigung: Was die Arbeitsrechtsreform für Arbeitgeber verändert

Die geplante Arbeitsrechtsreform verspricht Arbeitgebern mehr Flexibilität, verlangt aber sorgfältige Anpassungen bei HR-Prozessen.

weiterlesen
Krankmeldung, Befristung, Kündigung: Was die Arbeitsrechtsreform für Arbeitgeber verändert
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht