• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Risikotragfähigkeit: Neuer Leitfaden zur aufsichtlichen Beurteilung

06.09.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Risikotragfähigkeit: Neuer Leitfaden zur aufsichtlichen Beurteilung

Beitrag mit Bild

©Falko Müller/fotolia.com

Die bankinternen Verfahren zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit sind für die Bankensteuerung von großer Bedeutung. BaFin und Deutsche Bundesbank haben ihren Leitfaden hierzu nun grundlegend überarbeitet.

2011 hatte die Aufsicht ihre Verwaltungspraxis im Leitfaden zur aufsichtlichen Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte konkretisiert.  BaFin und Deutsche Bundesbank haben den Leitfaden nun grundlegend überarbeitet. Hintergrund sind signifikante Änderungen der europäischen Aufsichtsstruktur und -praxis aufgrund des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) und des aufsichtlichen Überwachungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process – SREP). Bis zum 17.10.2017 können interessierte Marktteilnehmer Stellungnahmen zu dem Papier abgeben.

(BaFin vom 06.09.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©GrafKoks/fotolia.com


23.06.2026

Grundsteuer: Nutzfläche ist nicht automatisch Fremdnutzung

Nutzflächen auf Wohngrundstücken führen nicht automatisch zu einer höheren Grundsteuerbelastung, so das FG Niedersachsen.

weiterlesen
Grundsteuer: Nutzfläche ist nicht automatisch Fremdnutzung

Meldung

©marog-pixcells/fotolia.com


23.06.2026

DSGVO: EuGH klärt Datenschutzregeln im Gerichtsverfahren

Datenschutzverstöße führen nicht automatisch zur Unverwertbarkeit von Beweismitteln. Gerichte bleiben jedoch verpflichtet, die DSGVO zu beachten.

weiterlesen
DSGVO: EuGH klärt Datenschutzregeln im Gerichtsverfahren

Steuerboard

Benedikt Hohaus / Natalie Tafelski


22.06.2026

Erstmalige Stellungnahme der Finanzverwaltung zur Beurteilung von Anteilen mit einer negativen Liquidationspräferenz (sog. Hurdle-Shares)

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat in seiner Verfügung vom 28.05.2026 Stellung dazu genommen, wie Hurdle-Shares in der Regel steuerlich zu beurteilen sind und in welchen Gestaltungskonstellationen sie als Arbeitslohn zu qualifizieren sein können.

weiterlesen
Erstmalige Stellungnahme der Finanzverwaltung zur Beurteilung von Anteilen mit einer negativen Liquidationspräferenz (sog. Hurdle-Shares)
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht