19.07.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Risikoabbau bei Banken hat Vorrang

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Der Abbau von Risiken im Bankensektor hat Vorrang vor dem Beginn von politischen Verhandlungen zu einer europäischen Einlagensicherung. Dies stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3076) auf eine kleine Anfrage der FDP fest.

Im November 2015 hat die EU-Kommission einen Verordnungsentwurf zur Schaffung einer gemeinsamen europäischen Einlagensicherung (European Deposit Insurance Scheme – EDIS) als dritte Säule der Bankenunion vorgelegt. Seit Januar 2016 laufen die technischen Beratungen zu EDIS, welche u. a. mit Blick auf das Gipfeltreffen der europäischen Staats- und Regierungschefs im Juni 2018 intensiv diskutiert werden. Parallel dazu regt sich auf einer breiten Front von Ökonomen, Forschungsinstituten, Verbänden und der öffentlichen Verwaltung Kritik gegenüber des EDIS-Entwurfs bzw. einer europäischen Einlagensicherung an sich. So warnten 154 Wirtschaftsprofessoren im Mai 2018 davor, dass „wenn die Einlagensicherung für Bankguthaben wie geplant vergemeinschaftet wird, werden auch die Kosten der Fehler sozialisiert, die Banken und Regierungen in der Vergangenheit begangen haben.“

Balance zwischen Solidarität und Eigenverantwortung

Die bereits erreichte Einigung zum Aufbau von Verlustpuffern bei den Banken sei ein „wichtiger erster Schritt in Richtung Risikoreduzierung“. Zu einem gemeinsamen Schreiben von 154 Wirtschaftsprofessoren, in dem vor einer Vergemeinschaftung der Einlagensicherung gewarnt wird, schreibt die Bundesregierung: „Die im Aufruf der Professoren formulierten Anliegen stehen grundsätzlich nicht im Widerspruch zur Position der Bundesregierung.“ Seit Beginn der Krise setzte sich die Regierung für Lösungen ein, „die die richtige Balance zwischen europäischer Solidarität auf der einen Seite und Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten auf der anderen Seite wahren“.

Kein Widerspruch zur Position der Bundesregierung

Auch das Ergebnis einer Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), wonach die Einführung der Einlagensicherung faktisch einem dauerhaften Transfermechanismus gleichkommen würde, stehe „nicht im Widerspruch zur Position der Bundesregierung“. Nach der Studie bestehe die Gefahr eines Transfermechanismus, wenn eine gemeinsame Einlagensicherung zum heutigen Zeitpunkt und ohne einen ausreichenden Abbau von notleidenden Krediten eingeführt würde. Voraussetzung für den Beginn politischer Verhandlungen sei jedoch der Abbau und die Verhinderung eines Anwachsens notleidender Kredite.

(Dt. Bundestag, hib vom 17.07.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


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