In den interinstitutionellen Verhandlungen zum Richtlinienvorschlag über grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen konnte zwischen dem EP und dem Rat der Europäischen Union eine vorläufige Einigung erzielt werden.
Es sollen wirksame Garantien eingeführt werden, um grenzüberschreitende Geschäfte zu verhindern, die für missbräuchliche, betrügerische oder kriminelle Zwecke bestimmt sind. Weiterhin wird geregelt, dass die zuständigen Behörden für die Ausstellung von Voroperationsbescheinigungen an Unternehmen zuständig sind, aus denen hervorgeht, dass alle Verfahren und Formalitäten in dem Mitgliedstaat ordnungsgemäß abgeschlossen wurden. Arbeitnehmer, Gläubiger und Aktionäre werden geschützt.
(BRAK, NL vom 22.03.2019/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)