• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Richtlinienvorschlag: Grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen

25.03.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

Richtlinienvorschlag: Grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen

Beitrag mit Bild

©nmann77/fotolia.com

In den interinstitutionellen Verhandlungen zum Richtlinienvorschlag über grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen konnte zwischen dem EP und dem Rat der Europäischen Union eine vorläufige Einigung erzielt werden.

Es sollen wirksame Garantien eingeführt werden, um grenzüberschreitende Geschäfte zu verhindern, die für missbräuchliche, betrügerische oder kriminelle Zwecke bestimmt sind. Weiterhin wird geregelt, dass die zuständigen Behörden für die Ausstellung von Voroperationsbescheinigungen an Unternehmen zuständig sind, aus denen hervorgeht, dass alle Verfahren und Formalitäten in dem Mitgliedstaat ordnungsgemäß abgeschlossen wurden. Arbeitnehmer, Gläubiger und Aktionäre werden geschützt.

(BRAK, NL vom 22.03.2019/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Gesellschaftsrecht (ZAP)“


Weitere Meldungen


Meldung

Grundsteuer


15.04.2026

Grundsteuer: Tatsächliche Fläche zählt

Bei der Grundsteuer zählt die wirkliche Fläche, nicht automatisch die amtlich mitgeteilte Grundstücksgröße, so das Niedersächsische Finanzgericht.

weiterlesen
Grundsteuer: Tatsächliche Fläche zählt

Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


15.04.2026

AGG-Reform geplant: Mehr Schutz vor Diskriminierung

Der Gesetzentwurf zur Änderung des AGG soll den Diskriminierungsschutz durch längere Fristen und erweiterte Benachteiligungsverbote verbessern.

weiterlesen
AGG-Reform geplant: Mehr Schutz vor Diskriminierung

Steuerboard

Gerd Seeliger


14.04.2026

Grunderwerbsteuer: Frist versäumt, keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Die Grunderwerbsteuerbelastung von Rechtsvorgängen mit Grundstücken lassen sich unter den Voraussetzungen des § 16 GrEStG rückgängig machen. Was aber, wenn die zweiwöchige Anzeigefrist des ursprünglichen Rechtsvorgangs beim Finanzamt weder vom Notar (§ 18GrEStG) noch von dem Steuerpflichtigen gem. § 19 GrEStG eingehalten wurde?

weiterlesen
Grunderwerbsteuer: Frist versäumt, keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht