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30.05.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

RfI zu IFRS 13 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Schlägerei wegen zugeparkter Betriebseinfahrt

©Bounlow-pic/fotolia.com

Der IASB hat den Request for Information (RfI) zu IFRS 13 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert veröffentlicht. Der RfI ist Teil des Post-implementation Review (PiR) zu IFRS 13.

Der RfI zu IFRS 13 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert hat das Ziel, zu beurteilen, ob der Standard seine Ziele erfüllt, welche Auswirkungen sich aus den Anforderungen des Standards auf Investoren, Unternehmen und Prüfer ergeben und ob möglicherweise Bereiche existieren, in denen der Standard uneinheitlich angewendet wird.

Hierfür hat der IASB folgende Bereiche identifiziert, die im Rahmen des RfI adressiert werden sollen:

  • Anhangangaben zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert,
  • Bewertung von börsennotierten Beteiligungen in Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert,
  • Anwendung des Konzepts der ‚höchst- und bestmöglichen Nutzung’ bei der Bewertung nicht finanzieller Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwerts und
  • Ausübung von Ermessensentscheidungen.

Stellungnahmen werden bis zum 22. September 2017 erbeten.  Zugriff auf den RfI finden Sie hier.

(DRSC vom 27.05.2017/ Viola C. Didier)


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Urteil
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