• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • RfI zu IFRS 13 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

30.05.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

RfI zu IFRS 13 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Beitrag mit Bild

©Bounlow-pic/fotolia.com

Der IASB hat den Request for Information (RfI) zu IFRS 13 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert veröffentlicht. Der RfI ist Teil des Post-implementation Review (PiR) zu IFRS 13.

Der RfI zu IFRS 13 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert hat das Ziel, zu beurteilen, ob der Standard seine Ziele erfüllt, welche Auswirkungen sich aus den Anforderungen des Standards auf Investoren, Unternehmen und Prüfer ergeben und ob möglicherweise Bereiche existieren, in denen der Standard uneinheitlich angewendet wird.

Hierfür hat der IASB folgende Bereiche identifiziert, die im Rahmen des RfI adressiert werden sollen:

  • Anhangangaben zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert,
  • Bewertung von börsennotierten Beteiligungen in Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert,
  • Anwendung des Konzepts der ‚höchst- und bestmöglichen Nutzung’ bei der Bewertung nicht finanzieller Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwerts und
  • Ausübung von Ermessensentscheidungen.

Stellungnahmen werden bis zum 22. September 2017 erbeten.  Zugriff auf den RfI finden Sie hier.

(DRSC vom 27.05.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


07.11.2025

Soziale Herkunft bleibt für viele ein Karrierehemmnis

Die soziale Herkunft hat einen erheblichen Einfluss auf das berufliche Fortkommen, stärker als Alter, Geschlecht oder ethnische Zugehörigkeit.

weiterlesen
Soziale Herkunft bleibt für viele ein Karrierehemmnis

Meldung

©olando/fotolia.com


07.11.2025

BVerfG stärkt Diesel-Kläger: Grundrecht auf Rechtsschutz verletzt

Die vorschnelle Zurückweisung einer Berufung im Dieselverfahren ohne Berücksichtigung europarechtlicher Entwicklungen verstößt gegen das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz.

weiterlesen
BVerfG stärkt Diesel-Kläger: Grundrecht auf Rechtsschutz verletzt

Meldung

©Marco2811/fotolia.com


06.11.2025

BFH zur Verlustnutzung trotz Anteilsübernahme

Der BFH schafft Klarheit bei § 8c KStG: Verluste dürfen trotz schädlichem Beteiligungserwerb zurückgetragen werden.

weiterlesen
BFH zur Verlustnutzung trotz Anteilsübernahme

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank