• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • RfI zu IFRS 13 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

30.05.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

RfI zu IFRS 13 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Beitrag mit Bild

©Bounlow-pic/fotolia.com

Der IASB hat den Request for Information (RfI) zu IFRS 13 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert veröffentlicht. Der RfI ist Teil des Post-implementation Review (PiR) zu IFRS 13.

Der RfI zu IFRS 13 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert hat das Ziel, zu beurteilen, ob der Standard seine Ziele erfüllt, welche Auswirkungen sich aus den Anforderungen des Standards auf Investoren, Unternehmen und Prüfer ergeben und ob möglicherweise Bereiche existieren, in denen der Standard uneinheitlich angewendet wird.

Hierfür hat der IASB folgende Bereiche identifiziert, die im Rahmen des RfI adressiert werden sollen:

  • Anhangangaben zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert,
  • Bewertung von börsennotierten Beteiligungen in Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert,
  • Anwendung des Konzepts der ‚höchst- und bestmöglichen Nutzung’ bei der Bewertung nicht finanzieller Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwerts und
  • Ausübung von Ermessensentscheidungen.

Stellungnahmen werden bis zum 22. September 2017 erbeten.  Zugriff auf den RfI finden Sie hier.

(DRSC vom 27.05.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© Calado/fotolia.com


14.11.2025

BAG stärkt befristet Beschäftigte: Tarifnorm verstößt gegen Diskriminierungsverbot

Ein neues BAG-Urteil stärkt den Schutz befristet Beschäftigter und betont die unmittelbare Wirkung unionsrechtlich geprägter Diskriminierungsverbote im Arbeitsrecht.

weiterlesen
BAG stärkt befristet Beschäftigte: Tarifnorm verstößt gegen Diskriminierungsverbot

Meldung

©EtiAmmos/fotolia.com


14.11.2025

BGH stuft Ansprüche von Wirecard-Aktionären als nachrangig

Der BGH hat klargestellt, dass Ansprüche von Aktionären, die auf einer Täuschung beim Aktienkauf beruhen, insolvenzrechtlich nachrangig sind.

weiterlesen
BGH stuft Ansprüche von Wirecard-Aktionären als nachrangig

Steuerboard

Marcus Niermann / Oskar Meyn


13.11.2025

BFH: Keine Rechtsfähigkeit einer Schweizer Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland – damit auch keine Erbersatzsteuer

Die deutsche Ersatzerbschaftsteuer fingiert alle 30 Jahre den Übergang des Vermögens einer Familienstiftung auf die nächste Generation (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG).

weiterlesen
BFH: Keine Rechtsfähigkeit einer Schweizer Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland – damit auch keine Erbersatzsteuer

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank