07.06.2024

Betriebswirtschaft, Meldung

Reverse-Factoring-Transaktionen nach IFRS

Der IDW RS FAB 50 hat den Entwurf einer Neufassung des Moduls IAS 1-M1 zur bilanziellen Abbildung von Reverse-Factoring-Transaktionen nach IFRS veröffentlicht.

Beitrag mit Bild

© Coloures-pic/fotolia.com

Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung des IDW hat den Entwurf einer Neufassung des Moduls IAS 1-M1 der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: IFRS-Modulverlautbarung (IDW RS FAB 50 (ehemals: IDW RS HFA 50)) verabschiedet. In dem Modul werden Zweifelsfragen bei der bilanziellen Abbildung von Reverse-Factoring-Transaktionen nach IFRS adressiert.

Der IASB veröffentlichte im Mai 2023 – ergänzend zu der Agendaentscheidung „Supply Chain Financing Arrangements – Reverse Factoring“ des IFRS IC (12/2020) – die „Amendments to IAS 7 and IFRS 7 – Supplier Finance Arrangements“. Darin enthalten sind Klarstellungen und neue Angabepflichten für sog. Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (einschließlich Reverse-Factoring-Vereinbarungen), welche zu einer transparenteren Darstellung der Auswirkungen derartiger Geschäftsaktivitäten auf die Verbindlichkeiten, Zahlungsströme und Liquiditätsrisiken der Unternehmen in den Abschlüssen führen sollen. Vor diesem Hintergrund ist das Modul IAS 1-M1 ergänzt worden.

Der Entwurf der Neufassung ist hier verfügbar. Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 16.08.2024 abgegeben werden.


IDW vom 05.06.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte /fotolia.com


18.07.2025

FG Münster: Bestattungsvorsorge bleibt Privatsache

Aufwendungen für die eigene Bestattungsvorsorge sind steuerlich nicht abziehbar, da sie freiwillig und nicht zwangsläufig entstehen.

weiterlesen
FG Münster: Bestattungsvorsorge bleibt Privatsache

Meldung

©photo 5000/fotolia.com


18.07.2025

Arbeitsstudie: Mehr als jeder Vierte macht nur „Dienst nach Vorschrift“

Viele Beschäftigte in Deutschland sind unzufrieden, vor allem jüngere, was Unternehmen dringend zum Umdenken bewegen sollte.

weiterlesen
Arbeitsstudie: Mehr als jeder Vierte macht nur „Dienst nach Vorschrift“

Meldung

©animaflora/fotolia.com


17.07.2025

Servicekörperschaften: Steuerprivileg oder Wettbewerbsverzerrung?

Der EuGH muss prüfen, ob die steuerliche Begünstigung von Servicekörperschaften nach § 57 Abs. 3 AO eine unionsrechtswidrige Beihilfe darstellt.

weiterlesen
Servicekörperschaften: Steuerprivileg oder Wettbewerbsverzerrung?

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank