07.06.2024

Betriebswirtschaft, Meldung

Reverse-Factoring-Transaktionen nach IFRS

Der IDW RS FAB 50 hat den Entwurf einer Neufassung des Moduls IAS 1-M1 zur bilanziellen Abbildung von Reverse-Factoring-Transaktionen nach IFRS veröffentlicht.

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Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung des IDW hat den Entwurf einer Neufassung des Moduls IAS 1-M1 der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: IFRS-Modulverlautbarung (IDW RS FAB 50 (ehemals: IDW RS HFA 50)) verabschiedet. In dem Modul werden Zweifelsfragen bei der bilanziellen Abbildung von Reverse-Factoring-Transaktionen nach IFRS adressiert.

Der IASB veröffentlichte im Mai 2023 – ergänzend zu der Agendaentscheidung „Supply Chain Financing Arrangements – Reverse Factoring“ des IFRS IC (12/2020) – die „Amendments to IAS 7 and IFRS 7 – Supplier Finance Arrangements“. Darin enthalten sind Klarstellungen und neue Angabepflichten für sog. Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (einschließlich Reverse-Factoring-Vereinbarungen), welche zu einer transparenteren Darstellung der Auswirkungen derartiger Geschäftsaktivitäten auf die Verbindlichkeiten, Zahlungsströme und Liquiditätsrisiken der Unternehmen in den Abschlüssen führen sollen. Vor diesem Hintergrund ist das Modul IAS 1-M1 ergänzt worden.

Der Entwurf der Neufassung ist hier verfügbar. Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 16.08.2024 abgegeben werden.


IDW vom 05.06.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

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