03.02.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Restschuldversicherungen wenig gefragt

Beitrag mit Bild

Restschuldversicherungen warden häufig wegen der Höhe der Beiträge und der mit der Kreditvergabe gekoppelten Vertriebsmethode kritisiert.

Restschuldversicherungen stoßen auf ein immer geringeres Kundeninteresse. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schreibt, war die Entwicklung der Zahl dieser Versicherungen in den vergangenen Jahren grundsätzlich rückläufig.

Eine Restschuldversicherung ist eine Absicherung des Kreditnehmers für den Fall des Todes, Krankheit oder Arbeitslosigkeit. Sie dient auch dem Kreditgeber als zusätzliche Kreditsicherheit und wird als solche im Kreditvertrag an die Bank abgetreten. Im Jahr 2015 habe es noch rund zwei Millionen Versicherungen dieser Art gegeben, die bei Lebensversicherern mit Überschussbeteiligung abgeschlossen worden waren. In 0,3 Prozent der Fälle sei der Versicherungsfall eingetreten, die Versicherungssumme habe 31 Millionen Euro betragen. Die Entwicklung in Deutschland ist grundsätzlich rückläufig. Die Bundesregierung sieht in dem rückläufigen Bestand an Versicherungen ein Indiz für abnehmendes Kundeninteresse.

Für wen ist die Versicherung noch interessant?

Nach Ansicht der Bundesregierung kann es grundsätzlich „sinnvoll sein, die Zahlung der monatlichen Leistungsraten aus einem Darlehensvertrag durch eine Versicherung gegen Tod, Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit abzusichern“. Die Kunden sollten allerdings die individuellen finanziellen Risiken in Relation zu den entsprechenden Kosten für den Versicherungsschutz sorgfältig abwägen. Restschuldversicherungen können allerdings insbesondere für diejenigen Banken finanziell bedeutsam sein, die im Retail-Geschäft (Absatzfinanzierung) tätig sind. Sofern die Restschuldversicherung von der Bank vertrieben oder vermittelt wird, werden Provisionserträge erzielt.

(Dt. Bundestag, hib vom 01.02.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©marketlan/123rf.com 


18.03.2025

Geldwäscheverdacht: Bank muss keine Anwaltskosten erstatten

Das Urteil des OLG Frankfurt am Main stärkt die Position der Banken bei Geldwäscheverdachtsmeldungen. Kunden müssen damit rechnen, für eigene Anwaltskosten aufzukommen.

weiterlesen
Geldwäscheverdacht: Bank muss keine Anwaltskosten erstatten

Meldung

diyanadimitrova/123rf.com


18.03.2025

Photovoltaik und Umsatzsteuer: Wichtige Entscheidung für Vermieter

Vermieter, die Mieterstrom liefern, können den Vorsteuerabzug für ihre PV-Anlagen vollumfänglich geltend machen, entschied das FG Münster.

weiterlesen
Photovoltaik und Umsatzsteuer: Wichtige Entscheidung für Vermieter

Meldung

©GrafKoks/fotolia.com


17.03.2025

Grundsteuer: Eilanträge auf Aussetzung der Vollziehung massenweise abgelehnt

Bei Finanzgerichten im ganzen Bundesgebiet gingen eine Vielzahl von Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung der Grundsteuer mit einheitlich vorformuliertem Text ein.

weiterlesen
Grundsteuer: Eilanträge auf Aussetzung der Vollziehung massenweise abgelehnt

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank