03.02.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Restschuldversicherungen wenig gefragt

Beitrag mit Bild

Restschuldversicherungen warden häufig wegen der Höhe der Beiträge und der mit der Kreditvergabe gekoppelten Vertriebsmethode kritisiert.

Restschuldversicherungen stoßen auf ein immer geringeres Kundeninteresse. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schreibt, war die Entwicklung der Zahl dieser Versicherungen in den vergangenen Jahren grundsätzlich rückläufig.

Eine Restschuldversicherung ist eine Absicherung des Kreditnehmers für den Fall des Todes, Krankheit oder Arbeitslosigkeit. Sie dient auch dem Kreditgeber als zusätzliche Kreditsicherheit und wird als solche im Kreditvertrag an die Bank abgetreten. Im Jahr 2015 habe es noch rund zwei Millionen Versicherungen dieser Art gegeben, die bei Lebensversicherern mit Überschussbeteiligung abgeschlossen worden waren. In 0,3 Prozent der Fälle sei der Versicherungsfall eingetreten, die Versicherungssumme habe 31 Millionen Euro betragen. Die Entwicklung in Deutschland ist grundsätzlich rückläufig. Die Bundesregierung sieht in dem rückläufigen Bestand an Versicherungen ein Indiz für abnehmendes Kundeninteresse.

Für wen ist die Versicherung noch interessant?

Nach Ansicht der Bundesregierung kann es grundsätzlich „sinnvoll sein, die Zahlung der monatlichen Leistungsraten aus einem Darlehensvertrag durch eine Versicherung gegen Tod, Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit abzusichern“. Die Kunden sollten allerdings die individuellen finanziellen Risiken in Relation zu den entsprechenden Kosten für den Versicherungsschutz sorgfältig abwägen. Restschuldversicherungen können allerdings insbesondere für diejenigen Banken finanziell bedeutsam sein, die im Retail-Geschäft (Absatzfinanzierung) tätig sind. Sofern die Restschuldversicherung von der Bank vertrieben oder vermittelt wird, werden Provisionserträge erzielt.

(Dt. Bundestag, hib vom 01.02.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©ChristianMüller/fotolia.com


23.03.2026

Fremdwährungsdarlehen: Verjährung darf Verbraucher nicht benachteiligen

Der EuGH schützt Verbraucher vor zu früh beginnenden Verjährungsfristen bei missbräuchlichen Fremdwährungsdarlehen.

weiterlesen
Fremdwährungsdarlehen: Verjährung darf Verbraucher nicht benachteiligen

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


23.03.2026

BFH: Keine Geschäftsveräußerung bei bloßer Verpachtung

Eine bloße Verpachtung des übernommenen Betriebs reicht für eine Geschäftsveräußerung umsatzsteuerlich nicht aus.

weiterlesen
BFH: Keine Geschäftsveräußerung bei bloßer Verpachtung

Sponsored News


23.03.2026

ESGPraxis KI – Das smarte KI-Tool für die effiziente Umsetzung der ESG-Pflichten

Durch die CSRD und weitere neue Vorgaben entlang der Lieferkette stehen sowohl Unternehmen als auch Berater vor der Herausforderung, komplexe Regeln verlässlich zu interpretieren und prüfsichere Ergebnisse zu liefern. Während Unternehmen interne Prozesse, Maßnahmen und Datenstrukturen aufbauen müssen, benötigen Berater eine solide Grundlage für die Begleitung ihrer Mandanten.

weiterlesen
ESGPraxis KI – Das smarte KI-Tool für die effiziente Umsetzung der ESG-Pflichten
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)