• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Restaurant-Umsatzsteuer: Nichtbeanstandungsregelung für Silvester

29.12.2023

Meldung, Steuerrecht

Restaurant-Umsatzsteuer: Nichtbeanstandungsregelung für Silvester

Die ermäßigte Besteuerung von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen läuft zum 31.12.2023 aus. Nun hat das BMF eine Nichtbeanstandungsregelung für die Silvesternacht bekannt gegeben.

Beitrag mit Bild

©ammentorp/123rf.com

Das BMF-Schreiben (koordinierter Ländererlass) III C 2 – S-7220 / 22 / 10001 :009 vom 21.12.2023 stellt klar, dass die zum 01.07.2020 als befristete Krisenmaßnahme eingeführte ermäßigte Umsatzbesteuerung für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 15 Umsatzsteuergesetz mit Ablauf des 31.12.2023 ausläuft. Ab dem 01.01.2024 ist auf diese Umsätze nach § 12 Absatz 1 Umsatzsteuergesetz der allgemeine Steuersatz in Höhe von 19 % anzuwenden.

Nichtbeanstandungsregelung für die Silvesternacht

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes: Zur Vermeidung von Übergangsschwierigkeiten wird zugelassen, dass auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, die in der Nacht vom 31.12.2023 zum 01.01.2024 ausgeführt werden, der bis zum 31.12.2023 geltende ermäßigte Steuersatz von 7 % angewandt wird.


BMF vom 21.12.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©DenysRudyi/fotolia.com


20.02.2026

EU-Steuerregeln zeigen Wirkung – sind aber hochkomplex

Viele Mitgliedstaaten gehen über die EU-Mindestvorgaben hinaus, was zu großen Überschneidungen, Doppelregulierungen und insgesamt mehr Bürokratie führt.

weiterlesen
EU-Steuerregeln zeigen Wirkung – sind aber hochkomplex

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


20.02.2026

Arbeitsschutz auch ohne Sicherheitsbeauftragten

Mit der geplanten Reform verschiebt die Bundesregierung den Schwerpunkt im Arbeitsschutz von formalen Bestellpflichten hin zur konkreten Gefährdungsbeurteilung im Betrieb.

weiterlesen
Arbeitsschutz auch ohne Sicherheitsbeauftragten

Meldung

©jirsak/123rf.com


20.02.2026

„CO₂-neutral“ reicht nicht: Gericht verlangt klare Umweltangaben

Werbung mit „CO₂-neutralem Versand“ und „nachhaltig & regional“ sind irreführende Aussagen, wenn sie nicht hinreichend konkretisiert werden.

weiterlesen
„CO₂-neutral“ reicht nicht: Gericht verlangt klare Umweltangaben
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)