• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Rentenversicherungspflicht für selbstständige Versicherungsmakler?

28.06.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Rentenversicherungspflicht für selbstständige Versicherungsmakler?

Beitrag mit Bild

Das Geschäftsmodell des Versicherungsmaklers im entschiedenen Fall hängt vom Maklerpool ab – damit ist er ähnlich wie ein abhängig Beschäftigter rentenversicherungspflichtig.

Das LSG München hat sich mit der Frage beschäftigt, ob selbstständige Versicherungsmakler, die an einen Maklerpool angebunden sind, der Rentenversicherungspflicht unterliegen.

Im entschiedenen Fall klagte ein selbstständiger Versicherungsmakler. Er vermittelt Versicherungen diverser Versicherungsunternehmen an zahlreiche Endkunden. Dabei ist er an einen sog. Maklerpool angebunden. Hierbei handelt es sich um eine Gesellschaft, die für selbstständige Versicherungsmakler u.a. die Verbindung zu den einzelnen Versicherungsgesellschaften herstellt, die Provisionen unter Einbehalt eines Eigenanteils abrechnet und den Maklern diverse Verwaltungsarbeiten abnimmt.

Auftraggeber sind nicht die Endkunden

Der Träger der Rentenversicherung hat den Kläger als rentenversicherungspflichtig eingestuft. Das LSG München hat diese Einschätzung mit Urteil vom 03.06.2016 (Az. L 1 R 679/14) bestätigt. Nach Auffassung der Richter sind Selbstständige in der Rentenversicherung versicherungspflichtig, wenn sie – wie der Kläger – keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind. Auftraggeber seien hier nicht die vielen Endkunden des Versicherungsmaklers, sondern der Maklerpool.

Wirtschaftliche Abhängigkeit von Maklerpool führt zur Versicherungspflicht

Entscheidend hierfür sei, dass der Kläger wirtschaftlich von diesem abhängig und damit sozial schutzbedürftig sei. Durch den Maklerpool erlange der Kläger Zugang zu den einzelnen Versicherungsgesellschaften. Er könne den Endkunden durch die Zusammenarbeit mit dem Maklerpool bessere Angebote unterbreiten. Schließlich sei er auch auf die Erledigung der Verwaltungsarbeiten durch diesen angewiesen. Sein Geschäftsmodell stehe und falle mit der Anbindung an den Maklerpool. Er bedürfe damit ähnlich wie ein abhängig Beschäftigter des Schutzes der gesetzlichen Rentenversicherung.

(LSG München, PM vom 28.06.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©dekanaryas/fotolia.com


04.10.2024

EuGH zur Kennzeichnung ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Der EuGH stellt klar, dass Lebensmittel aus Drittländern das EU-Bio-Logo nur tragen dürfen, wenn sie den EU-Vorgaben vollständig entsprechen.

weiterlesen
EuGH zur Kennzeichnung ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Meldung

tanaratgraphy/123rf.com


04.10.2024

Nachhaltigkeitsberichterstattung: CEAOB veröffentlicht Leitlinien

Ziel der Leitlinien ist ein gemeinsames Verständnis der Eckpunkte für die Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen zur Erlangung begrenzter Prüfungssicherheit.

weiterlesen
Nachhaltigkeitsberichterstattung: CEAOB veröffentlicht Leitlinien

Meldung

© diyanadimitrova/fotolia.com


02.10.2024

Solarpaket: Mehr Solarstrom, weniger Bürokratie

Mit dem Solarpaket sollen die höheren Ausbauziele für Photovoltaik erreicht werden: Bis 2030 sollen 215 Gigawatt (GW) Solarleistung dazukommen.

weiterlesen
Solarpaket: Mehr Solarstrom, weniger Bürokratie

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank