• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Rentenversicherungspflicht für selbstständige Versicherungsmakler?

28.06.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Rentenversicherungspflicht für selbstständige Versicherungsmakler?

Beitrag mit Bild

Das Geschäftsmodell des Versicherungsmaklers im entschiedenen Fall hängt vom Maklerpool ab – damit ist er ähnlich wie ein abhängig Beschäftigter rentenversicherungspflichtig.

Das LSG München hat sich mit der Frage beschäftigt, ob selbstständige Versicherungsmakler, die an einen Maklerpool angebunden sind, der Rentenversicherungspflicht unterliegen.

Im entschiedenen Fall klagte ein selbstständiger Versicherungsmakler. Er vermittelt Versicherungen diverser Versicherungsunternehmen an zahlreiche Endkunden. Dabei ist er an einen sog. Maklerpool angebunden. Hierbei handelt es sich um eine Gesellschaft, die für selbstständige Versicherungsmakler u.a. die Verbindung zu den einzelnen Versicherungsgesellschaften herstellt, die Provisionen unter Einbehalt eines Eigenanteils abrechnet und den Maklern diverse Verwaltungsarbeiten abnimmt.

Auftraggeber sind nicht die Endkunden

Der Träger der Rentenversicherung hat den Kläger als rentenversicherungspflichtig eingestuft. Das LSG München hat diese Einschätzung mit Urteil vom 03.06.2016 (Az. L 1 R 679/14) bestätigt. Nach Auffassung der Richter sind Selbstständige in der Rentenversicherung versicherungspflichtig, wenn sie – wie der Kläger – keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind. Auftraggeber seien hier nicht die vielen Endkunden des Versicherungsmaklers, sondern der Maklerpool.

Wirtschaftliche Abhängigkeit von Maklerpool führt zur Versicherungspflicht

Entscheidend hierfür sei, dass der Kläger wirtschaftlich von diesem abhängig und damit sozial schutzbedürftig sei. Durch den Maklerpool erlange der Kläger Zugang zu den einzelnen Versicherungsgesellschaften. Er könne den Endkunden durch die Zusammenarbeit mit dem Maklerpool bessere Angebote unterbreiten. Schließlich sei er auch auf die Erledigung der Verwaltungsarbeiten durch diesen angewiesen. Sein Geschäftsmodell stehe und falle mit der Anbindung an den Maklerpool. Er bedürfe damit ähnlich wie ein abhängig Beschäftigter des Schutzes der gesetzlichen Rentenversicherung.

(LSG München, PM vom 28.06.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©garagestock/123rf.com


22.10.2026

BGH entscheidet über Auskunftspflicht der SCHUFA zu Scorewerten

Wer wegen seines SCHUFA-Scores benachteiligt wird, kann unter erleichterten Voraussetzungen Auskunft über dessen Berechnung verlangen.

weiterlesen
BGH entscheidet über Auskunftspflicht der SCHUFA zu Scorewerten

Meldung

©stadtratte /fotolia.com


22.10.2026

Anteilsverkauf nach Umwandlung: Gewerbesteuer entfällt

Bei mittelbaren Anteilsverkäufen nach Umwandlungen kann in Altfällen die Gewerbesteuer entfallen, trotz der fünfjährigen Sperrfrist.

weiterlesen
Anteilsverkauf nach Umwandlung: Gewerbesteuer entfällt

Steuerboard

Erik Muscheites / Markus Manten


22.10.2026

Wegzugsbesteuerung vor dem EuGH auf der Zielgeraden: Kritische Würdigung der Schlussanträge der Generalanwältin in der Rechtssache „Gena“

Mit ihren Schlussanträgen vom 15.10.2026 läutet Generalanwältin Juliane Kokott die heiße Phase des Vorabentscheidungsverfahrens „Gena“ (Rechtssache C-430/25) ein.

weiterlesen
Wegzugsbesteuerung vor dem EuGH auf der Zielgeraden: Kritische Würdigung der Schlussanträge der Generalanwältin in der Rechtssache „Gena“
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht