23.11.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Rentenversicherungsbericht 2017 beschlossen

Beitrag mit Bild

©bilderstoeckchen/fotolia.com

Das Bundeskabinett hat am 22.11.2017 den Rentenversicherungsbericht 2017 und die Beitragssatzverordnung 2018 beschlossen, mit der der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 01.01.2018 von derzeit 18,7 % auf dann 18,6 % abgesenkt wird.

Der Rentenversicherungsbericht wird jährlich vorgelegt und informiert insbesondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung, der Nachhaltigkeitsrücklage sowie des jeweils erforderlichen Beitragssatzes in den nächsten 15 Kalenderjahren.

Beschäftigte werden finanziell entlastet

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden durch die Absenkung um insgesamt rund 600 Millionen Euro pro Jahr entlastet. Die Arbeitskosten der Wirtschaft sinken ebenfalls um rund 600 Millionen Euro. In der knappschaftlichen Rentenversicherung sinkt der Beitragssatz ebenfalls zum 01.01.2018: von 24,8 auf 24,7 %.

Kaum Steigerungen bei den Beitragssätzen

Turnusmäßig wird im November jeden Jahres der gesetzlich geforderte Rentenversicherungsbericht vorgelegt. Er gibt Auskunft darüber, wie sich die Rentenfinanzen in den kommenden 15 Kalenderjahren voraussichtlich entwickeln werden. Grundlage dafür sind Modellrechnungen. Der aktuelle Bericht zeigt, dass der Rentenbeitragssatz bis 2022 unverändert bei 18,6 % bleibt. Anschließend steigt er schrittweise wieder an: über 20,0 % im Jahr 2025 bis auf 21,6 % im Jahr 2030. Im Jahr 2031 beträgt der Beitragssatz 21,8 %. Er bewegt sich damit innerhalb der gesetzlichen Vorgaben. Diese sehen vor, dass er bis zum Jahr 2020 nicht über 20 % und bis zum Jahr 2030 nicht über 22 % steigen darf.

Höhere Renten, stabiles Sicherungsniveau

Nach den Vorausberechnungen des Rentenversicherungsberichts steigen die Renten bis zum Jahr 2031 um insgesamt 36 % an. Das entspricht einer durchschnittlichen Steigerungsrate von 2,2 % pro Jahr. Das sog. Sicherungsniveau vor Steuern, also die Standardrente gemessen am Durchschnittsentgelt, bleibt in den kommenden Jahren weitgehend stabil bei rund 48,2 %. Ab der Mitte des kommenden Jahrzehnts sinkt es allmählich ab und wird für das Jahr 2030 auf 45 % vorausberechnet. Im Jahr 2031 beträgt das Sicherungsniveau voraussichtlich 44,6 %. Laut Gesetz darf das Sicherungsniveau bis zum Jahr 2020 46 % und bis zum Jahr 2030 43 % nicht unterschreiten.

Der Rentenversicherungsbericht wird Bundestag und Bundesrat vorgelegt. Die Beitragssatzverordnung 2018 bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.

(BMAS und Bundesregierung, PM vom 22.11.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


26.07.2024

Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Hersteller von Lebensmitteln versuchen immer wieder, ihre Produkte in der Werbung als gesundheitsfördernd erscheinen zu lassen, weil das einen besseren Absatz verspricht.

weiterlesen
Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Meldung

©Melinda Nagy/123rf.com


26.07.2024

Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Für die Anerkennung einer Infektion mit dem COVID-19-Virus als Arbeitsunfall ist ein Vollbeweis erforderlich, dass sich die Übertragung des Virus tatsächlich am Arbeitsplatz ereignet hat.

weiterlesen
Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Meldung

adiruch/123rf.com


25.07.2024

CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Mit dem Umsetzungsgesetz zur CSR-Richtlinie versucht die Bundesregierung, so minimalinvasiv und bürokratiearm wie möglich vorzugehen.

weiterlesen
CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank