21.05.2021

Meldung, Steuerrecht

Rentensteuerurteil kommt Ende Mai

Beitrag mit Bild

©Gehkah/fotolia.com

Der BFH hat am 19.05.2021 über die Musterklage zur Doppelbesteuerung von Renten verhandelt. Das Rentensteuerurteil wird am 31.05.2021 verkündet und bedeutende Folgewirkung haben. Die Klagen zweier Rentner sind unterstützt vom Bund der Steuerzahler (BdSt).

„Mit Spannung sehen wir der Entscheidung entgegen. Die BFH-Richter haben sehr intensiv nachgefragt. Vor allem die Berechnungsmethode der Finanzverwaltung scheint zu wanken“, kommentiert BdSt-Präsident Reiner Holznagel die Verhandlung am 19.05.2021.

Verfassung verbietet Renten-Doppelbesteuerung

Konkret ging es um die Frage, ob Senioren doppelt besteuert werden – ob also während des Erwerbslebens Rentenversicherungsbeiträge aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt wurden und bei Rentenauszahlung die Rente erneut besteuert wird. Eine solche Doppelbesteuerung verbietet die Verfassung. Wie man die Zweifachbesteuerung aber konkret ermittelt, ist durchaus sehr umstritten. Genau darum ging es am 19.05.2021 bei der mündlichen Verhandlung: Mehr als sechs Stunden diskutierte der 10. BFH-Senat über das Thema.

Rentensteuerurteil hat weitreichende Wirkung

Inzwischen haben rund 142.000 Senioren Einspruch gegen ihren Einkommensteuerbescheid eingelegt. Sie vermuten in ihrem Fall ebenfalls eine Doppelbesteuerung. Ein solcher Einspruch ist binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides beim Finanzamt möglich. Bei älteren Bescheiden greift der Einspruch nicht mehr. Wer konkret von den Gerichtsverfahren profitiert, hängt maßgeblich von der Entscheidung des Gerichts ab.

(BdSt, PM vom 19.05.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Stotax First (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Meldung

©VRD/fotolia.com


02.04.2026

BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Der BFH erleichtert die Rückstellungsbildung für Vorruhestandsmodelle bereits bei bestehendem arbeitsvertraglichem Anspruch.

weiterlesen
BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


02.04.2026

Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Fehler bei der Massenentlassungsanzeige führen regelmäßig zur Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigungen, entschied das BAG.

weiterlesen
Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Steuerboard

Markus Piontek


01.04.2026

Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar

Mit Urteil vom 20.01.2026 (VIII R 6/23) hat der BFH die ertragsteuerliche Steuerbarkeit von Abfindungen verneint, die ein Pflichtteilsberechtigter für den lebzeitigen Verzicht auf sein Pflichtteilsrecht erhält.

weiterlesen
Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)