28.04.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Rentenplus zur Jahresmitte

Beitrag mit Bild

© electriceye/fotolia.com

Zum 1. Juli 2017 erhalten die über 20 Millionen Rentner in Deutschland mehr Geld. In den neuen Bundesländern steigen die Zahlungen um 3,59 Prozent, in den alten Bundesländern um 1,9 Prozent. Das hat das Bundeskabinett beschlossen.

Nachdem die Ruheständler im letzten Jahr von der höchsten Rentensteigerung seit 23 Jahren profitieren konnten, werden die Rentenbezüge zum 1. Juli 2017 erneut angehoben. Die dafür notwendige Verordnung hat das Kabinett auf den Weg gebracht.

Rente folgt den Löhnen

Der Rentenwert in den alten Ländern erhöht sich zum 1. Juli 2017 von bisher 30,45 Euro auf 31,03 Euro. Für die neuen Länder steigt er von 28,66 Euro auf 29,69 Euro. Die unterschiedliche Erhöhung in alten und neuen Ländern ist darauf zurückzuführen, dass die Rente den Löhnen folgt: Die für die Renten relevante Lohnentwicklung des Jahres 2016 im Vergleich zu 2015 lag im Westen bei plus 2,06 Prozent. Im Osten waren es 3,74 Prozent.

Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz wird sich in Zukunft auswirken

Damit nähert sich der Rentenwert in den neuen Bundesländern ein weiteres Stück dem Wert der alten Länder an. Der Verhältniswert steigt zum 1. Juli 2017 von 94,1 auf 95,7 Prozent. Bereits im Februar 2017 hat das Kabinett das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz beschlossen. Es befindet sich derzeit in der parlamentarischen Beratung. Das Gesetz sieht vor, dass die Renten ab 2025 in ganz Deutschland einheitlich berechnet werden.

(Bundesregierung, PM vom 26.04.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Saskia MacLaughlin


17.11.2025

Sozialversicherungsrecht – Drum prüfe, wer im Ausland tätig werden lasse

Im Rahmen der stetig fortschreitenden Globalisierung und dem grenzüberschreitenden Einsatz von Mitarbeitenden sollten Unternehmen zur Verhinderung finanzieller Ansprüche von Sozialversicherungsbehörden die Frage nach dem anwendbaren Sozialversicherungsrecht in jedem Einzelfall grundlegend prüfen.

weiterlesen
Sozialversicherungsrecht – Drum prüfe, wer im Ausland tätig werden lasse

Meldung

©Zerbor /fotolia.com


17.11.2025

Mindestlohn: Keine Erfüllung durch Firmenwagen

Das BSG hat entschieden, dass die Überlassung eines Firmenwagens den Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn nicht ersetzt.

weiterlesen
Mindestlohn: Keine Erfüllung durch Firmenwagen

Meldung

© Calado/fotolia.com


14.11.2025

BAG stärkt befristet Beschäftigte: Tarifnorm verstößt gegen Diskriminierungsverbot

Ein neues BAG-Urteil stärkt den Schutz befristet Beschäftigter und betont die unmittelbare Wirkung unionsrechtlich geprägter Diskriminierungsverbote im Arbeitsrecht.

weiterlesen
BAG stärkt befristet Beschäftigte: Tarifnorm verstößt gegen Diskriminierungsverbot

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank