28.04.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Rentenplus zur Jahresmitte

Beitrag mit Bild

© electriceye/fotolia.com

Zum 1. Juli 2017 erhalten die über 20 Millionen Rentner in Deutschland mehr Geld. In den neuen Bundesländern steigen die Zahlungen um 3,59 Prozent, in den alten Bundesländern um 1,9 Prozent. Das hat das Bundeskabinett beschlossen.

Nachdem die Ruheständler im letzten Jahr von der höchsten Rentensteigerung seit 23 Jahren profitieren konnten, werden die Rentenbezüge zum 1. Juli 2017 erneut angehoben. Die dafür notwendige Verordnung hat das Kabinett auf den Weg gebracht.

Rente folgt den Löhnen

Der Rentenwert in den alten Ländern erhöht sich zum 1. Juli 2017 von bisher 30,45 Euro auf 31,03 Euro. Für die neuen Länder steigt er von 28,66 Euro auf 29,69 Euro. Die unterschiedliche Erhöhung in alten und neuen Ländern ist darauf zurückzuführen, dass die Rente den Löhnen folgt: Die für die Renten relevante Lohnentwicklung des Jahres 2016 im Vergleich zu 2015 lag im Westen bei plus 2,06 Prozent. Im Osten waren es 3,74 Prozent.

Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz wird sich in Zukunft auswirken

Damit nähert sich der Rentenwert in den neuen Bundesländern ein weiteres Stück dem Wert der alten Länder an. Der Verhältniswert steigt zum 1. Juli 2017 von 94,1 auf 95,7 Prozent. Bereits im Februar 2017 hat das Kabinett das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz beschlossen. Es befindet sich derzeit in der parlamentarischen Beratung. Das Gesetz sieht vor, dass die Renten ab 2025 in ganz Deutschland einheitlich berechnet werden.

(Bundesregierung, PM vom 26.04.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Vincent Walch


20.03.2026

BFH bestätigt: Zinsen auf Gewerbesteuererstattungen sind steuerpflichtig

Mit Urteil vom 26.09.2025 (IV R 16/23) hat der BFH entschieden, dass Zinsen nach § 233a AO auf eine Erstattung von Gewerbesteuer bei der steuerlichen Gewinnermittlung als Betriebseinnahmen zu erfassen sind.

weiterlesen
BFH bestätigt: Zinsen auf Gewerbesteuererstattungen sind steuerpflichtig

Meldung

©marog-pixcells/fotolia.com


20.03.2026

Kein Schadensersatz bei missbräuchlichen DSGVO-Auskunftsanträgen

Missbräuchlich gestellte DSGVO-Auskunftsanträge können ausnahmsweise exzessiv sein und spätere Schadensersatzansprüche ausschließen.

weiterlesen
Kein Schadensersatz bei missbräuchlichen DSGVO-Auskunftsanträgen

Meldung

© diyanadimitrova/fotolia.com


20.03.2026

Solarpark-Verkauf in Teilen bleibt umsatzsteuerpflichtig

Der BFH stellt klar, dass der Verkauf aufgeteilter Solarpark-Teilanlagen umsatzsteuerpflichtig bleibt, wenn der bisherige Betreiber weiterhin die Netzeinspeisung und EEG-Vergütung steuert.

weiterlesen
Solarpark-Verkauf in Teilen bleibt umsatzsteuerpflichtig
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)