29.08.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Rentenpakt beschlossen

Beitrag mit Bild

©bilderstoeckchen/fotolia.com

Stabiles Rentenniveau, stabiler Beitrag, Verbesserungen bei der Mütter- und der Erwerbsminderungsrente: Das sind die wesentlichen Elemente des neuen Rentenpakets der Bundesregierung. Das Kabinett hat heute den Gesetzentwurf dazu beschlossen.

Die Menschen in Deutschland müssen sich auf eine angemessene Alterssicherung verlassen können. Mit dem Gesetz zur Verbesserung und Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung will die Bundesregierung dafür sorgen, dass die Alterssicherung auch künftig tragfähig, solide und belastbar bleibt.

Rentenniveau und Beitragssatz werden stabil gehalten

Das Rentenniveau wird bis 2025 bei 48 % stabil gehalten. Davon profitieren nicht nur die rund 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner von heute. Auch den Beschäftigten, die zukünftig in Rente gehen, kommt das zugute. Zudem werden die jüngeren Generationen entlastet. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung wird 20 % bis 2025 nicht übersteigen.

Erziehungszeiten werden höher angerechnet

Mütter und Väter, die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben, werden besser abgesichert. Sie bekommen zukünftig ein halbes Erziehungsjahr in der gesetzlichen Rentenversicherung zusätzlich angerechnet. Insgesamt kommen sie damit auf zweieinhalb Jahre pro Kind.

Erwerbsgeminderte und Renteneintritt

Menschen, die krankheitsbedingt nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können, werden künftig besser abgesichert. Erwerbsgeminderte werden bei der Rente so gestellt, als ob sie deutlich länger weitergearbeitet hätten. 2019 wird die Zurechnungszeit für den Renteneintritt in einem Schritt auf 65 Jahre und acht Monate angehoben. Anschließend wird sie dann schrittweise auf das vollendete 67. Lebensjahr verlängert.

Geringverdiener werden stärker entlastet

Wer nur ein geringes monatliches Arbeitsentgelt bekommt, wird bei den Sozialbeiträgen noch stärker entlastet. Der sogenannte Übergangsbereich wird ausgeweitet – also das Arbeitsentgelt, ab dem Sozialbeiträge zu zahlen sind. Künftig zahlen Midi-Jobber bei einem Entgelt von 450 Euro bis 1.300 Euro (bisher: 850 Euro) geringere Beiträge zur Sozialversicherung. Zudem wird sichergestellt, dass die geringeren Rentenbeiträge nicht zu niedrigeren Rentenansprüchen führen.

(Bundesregierung, PM vom 29.08.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

©animaflora/fotolia.com


28.03.2024

Übermittlung von Informationen zu ausländischen Bankkonten verfassungsgemäß

Der BFH sieht in der Übermittlung von Informationen zu ausländischen Bankkonten an die deutschen Steuerbehörden keine verfassungsrechtliche Verletzung.

weiterlesen
Übermittlung von Informationen zu ausländischen Bankkonten verfassungsgemäß

Meldung

©jirsak/123rf.com


28.03.2024

Greenwashing: Neue EU-Verbraucherschutz-Regeln in Kraft

Die neuen Regeln richten sich gegen Praktiken wie irreführende „Grünfärberei“ oder falsche Aussagen über Produkte, deren Haltbarkeit nicht den Erwartungen entspricht.

weiterlesen
Greenwashing: Neue EU-Verbraucherschutz-Regeln in Kraft

Interview

Nils Stünkel / Prof. Dr. Alexander Schinner


27.03.2024

Achtung, Cyberangriff an Ostern: „Feiertage sind sehr beliebt bei Hackern“

„Die Anzahl an Cyberattacken auf Unternehmen nimmt an Feiertagen um 30 % zu“, warnen Prof. Dr. Alexander Schinner und Nils Stünkel.

weiterlesen
Achtung, Cyberangriff an Ostern: „Feiertage sind sehr beliebt bei Hackern“

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank