29.08.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Rentenpakt beschlossen

Beitrag mit Bild

©bilderstoeckchen/fotolia.com

Stabiles Rentenniveau, stabiler Beitrag, Verbesserungen bei der Mütter- und der Erwerbsminderungsrente: Das sind die wesentlichen Elemente des neuen Rentenpakets der Bundesregierung. Das Kabinett hat heute den Gesetzentwurf dazu beschlossen.

Die Menschen in Deutschland müssen sich auf eine angemessene Alterssicherung verlassen können. Mit dem Gesetz zur Verbesserung und Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung will die Bundesregierung dafür sorgen, dass die Alterssicherung auch künftig tragfähig, solide und belastbar bleibt.

Rentenniveau und Beitragssatz werden stabil gehalten

Das Rentenniveau wird bis 2025 bei 48 % stabil gehalten. Davon profitieren nicht nur die rund 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner von heute. Auch den Beschäftigten, die zukünftig in Rente gehen, kommt das zugute. Zudem werden die jüngeren Generationen entlastet. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung wird 20 % bis 2025 nicht übersteigen.

Erziehungszeiten werden höher angerechnet

Mütter und Väter, die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben, werden besser abgesichert. Sie bekommen zukünftig ein halbes Erziehungsjahr in der gesetzlichen Rentenversicherung zusätzlich angerechnet. Insgesamt kommen sie damit auf zweieinhalb Jahre pro Kind.

Erwerbsgeminderte und Renteneintritt

Menschen, die krankheitsbedingt nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können, werden künftig besser abgesichert. Erwerbsgeminderte werden bei der Rente so gestellt, als ob sie deutlich länger weitergearbeitet hätten. 2019 wird die Zurechnungszeit für den Renteneintritt in einem Schritt auf 65 Jahre und acht Monate angehoben. Anschließend wird sie dann schrittweise auf das vollendete 67. Lebensjahr verlängert.

Geringverdiener werden stärker entlastet

Wer nur ein geringes monatliches Arbeitsentgelt bekommt, wird bei den Sozialbeiträgen noch stärker entlastet. Der sogenannte Übergangsbereich wird ausgeweitet – also das Arbeitsentgelt, ab dem Sozialbeiträge zu zahlen sind. Künftig zahlen Midi-Jobber bei einem Entgelt von 450 Euro bis 1.300 Euro (bisher: 850 Euro) geringere Beiträge zur Sozialversicherung. Zudem wird sichergestellt, dass die geringeren Rentenbeiträge nicht zu niedrigeren Rentenansprüchen führen.

(Bundesregierung, PM vom 29.08.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Jacek Kielkowski, Oliver Zöll


29.08.2025

Alles hat ein Ende – auch der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch

Aktuelle obergerichtliche Rechtsprechung zur vergleichsweisen Abdingbarkeit des Art. 15 DSGVO

weiterlesen
Alles hat ein Ende – auch der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch

Meldung

©interstid/fotolia.com


29.08.2025

Kein Schadensersatzanspruch einer Wirecard-Aktionärin gegen die BaFin

Eine Anlegerin wollte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für ihre Verluste mit Wirecard-Aktien verantwortlich machen und scheiterte.

weiterlesen
Kein Schadensersatzanspruch einer Wirecard-Aktionärin gegen die BaFin

Meldung

©GinaSanders/fotolia.com


29.08.2025

Arbeitskosten: Deutsche Industrie 22% teurer als ausländische Konkurrenz

Im Jahr 2024 lagen die Lohnstückkosten in der deutschen Industrie 22% über dem Schnitt von 27 Industriestaaten, zeigt eine IW-Studie.

weiterlesen
Arbeitskosten: Deutsche Industrie 22% teurer als ausländische Konkurrenz

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank